Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr fassen einstimmig folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Die Sicherung des Schulweges soll durch die Errichtung einer Bedarfsampel an der Bushaltestelle Hülptingsen-Mitte, wie vom Elternvertreter Günter Eggers mit Antrag vom 22.03.2018 beantragt, erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung rechtlich prüfen zu lassen und ggf. entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.

 


Herr Wessarges, stellvertretender Elternvertreter, stellt den Antrag von Herrn Eggers vor. Er bittet die Ausschussmitglieder um Unterstützung, damit der Schulweg sicherer wird.

 

Herr Baxmann gibt zu bedenken, dass die rechtlichen Grundlagen zu beachten sind. Es ist eine erneute Zählung nach dem Beginn des Schuljahres 2018/2019 geplant und wenn die erforderlichen Querungszahlen erreicht werden, wird seitens der Verwaltung entsprechend reagiert. Er weist darauf hin, dass dieses Jahr keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein Beschluss müsste somit dahingehend gefasst werden, dass für das Haushaltsjahr 2019 Mittel eingestellt werden sollen.

 

Herr Kirstein findet die Umsetzung einer Maßnahme zur Schulwegsicherung gut. Es könnte jedoch rechtlich gesehen Einschränkungen geben.

 

Herr Arand teilt mit, dass gut überlegt werden sollte, welche Maßnahme zur Schulwegsicherung umgesetzt werden kann. Die vorgeschriebene Tempobegrenzung von 30 km/h wird oftmals nicht eingehalten. Aber es ist nicht sinnvoll einen Beschluss zu fassen, der rechtswidrig ist. Das ist gegenüber den Eltern nicht fair.

 

Herr Dralle berichtet, dass sich seine Fraktion der Empfehlung des Schulausschusses anschließen wird.

 

Herr Wessarges verweist auf die bereits geführten Diskussionen aus den vergangenen Sitzungen. Er ist der Meinung, dass die Spezialvorschrift RiLSA (Richtlinie für Lichtsignalanlagen) bei der Entscheidung von der Verwaltung nicht berücksichtigt wurde. Daraus zitiert er „Bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen (z. B. ältere Menschen, Behinderte und Kinder), die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, wenn in zumutbarer Entfernung keine gesicherte Querung möglich ist, soll unabhängig von der Anzahl der schutzbedürftigen Personen oder von der Unfallsituation eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, wenn anders der Schutz nicht erreichbar ist“ (Anlage 2). Eine Zählung ist demnach nicht erforderlich, so dass er die Haltung der Verwaltung nicht nachvollziehen kann.

 

Herr Baxmann erläutert, dass die Verwaltung prüfen muss, ob die Maßnahme den gültigen Richtlinien entspricht. Ein Beschluss kann zwar gefasst werden, aber die Verwaltung wird prüfen, ob die Umsetzung machbar ist. Man sollte die neue Zählung abwarten und dann eine rechtlich sichere Maßnahme umsetzen. Es besteht kein Zeitdruck, da eine Umsetzung frühestens 2019 erfolgen kann.

 

Herr Herbst erklärt, dass die RiLSA nicht über der Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) steht. Die Polizei sowie die Straßenverkehrsbehörde haben sich gegen eine Lichtsignalanlage (LSA) ausgesprochen. Wenn bei einer neuen Zählung die entsprechenden Querungszahlen erreicht werden, ist die Anlegung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) unproblematisch. Eine LSA ist an der Stelle eher unwahrscheinlich.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass ein Beschluss unabhängig von der erneuten Zählung gefasst werden sollte. Es ist dann Aufgabe der Verwaltung zu prüfen, ob die rechtliche Umsetzung möglich ist. Entsprechende Haushaltsmittel sollen in die Haushaltsplanung 2019 aufgenommen werden.