Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung ´Feuerwehr 2016‘ wird zur Kenntnis genommen.

 


Frau Wichmann erkundigte sich, welche Beträge Dritten bei einer Kostenerstattung in Rechnung gestellt werden. Hierzu wies Herr Sund darauf hin, dass es eine Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr gebe, in der dieses geregelt sei.

 

Einstimmig fasste der Ausschuss folgenden