Herr Philipps teilte mit, dass vom Landesamt für Statistik die für 2018 maßgebliche Einwohnerzahl zum 30.06.2017 für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen jetzt vorgelegt wurde. Zur Aufstellung des Haushalts lag noch die Einwohnerzahl zum 30.09.2016 vor. Für 2018 werde einschl. einer Nachzahlung für 2017 mit Mehrerträgen von rd. 54.600 € an Schlüsselzuweisungen zu rechnen sein, gleichzeitig müsse aber auch ein Betrag von 14.140 € mehr an Regionsumlage gezahlt werden, so dass im Saldo rd. 40.460 € bei der Stadt Burgdorf verbleiben.

 

Die Fortschreibung der Schlüsselzahlen ab 2018 für die Berechnung des Einkommen- und Umsatzsteueranteils – so Herr Philipps – liege jetzt vor. Danach ist für 2018 beim Einkommensteueranteil mit rd. 90.000 € weniger gegenüber dem Haushaltsansatz zu rechnen. Auch die Schlüsselzahl beim Umsatzsteueranteil sei wiederum zurückgegangen, so dass auch hier mit Mindererträgen von rd. 10.200 € zu rechnen sei.

 

Das Landesamt für Statistik – so Herr Philipps – habe jetzt die zum 1. Mai 2018 voraussichtlich zur Verteilung stehenden Beträge für den Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer mitgeteilt. Diese liegen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 6,1% höher gegenüber dem 01.05.2017. Das bedeute für Burgdorf eine Erhöhung um 5,42% bzw. 201.900 € mehr als zum 01.05.2017.

 

Weiter teilte Herr Philipps mit, dass der Jahresabschluss 2017 von der Finanzabteilung fristgerecht bis zum 31.03.2018 aufgestellt worden sei.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 weist bei ordentlichen Erträgen in Höhe von rd. 62,5 Mio. € und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 62,7 Mio. € ein ordentliches Ergebnis in Höhe von -287 T€ aus.

 

Darüber hinaus weist das außerordentliche Ergebnis für 2017 einen Überschuss in Höhe von rd. 2,8 Mio. € aus.

 

Die Ergebnisrechnung schließt somit zum 31.12.2017 insgesamt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 2,56 Mio. € ab. Durch diesen Überschuss können sämtliche bis Ende 2016 aufgelaufene Fehlbeträge aus doppischen Vorjahren ausgeglichen werden. Darüber hinaus kann noch ein Betrag von rd. 68 T€ der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden.

 

 

In der Finanzrechnung 2017 ergibt sich aus den Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein positiver Saldo in Höhe von rd. 2,58 Mio. €.

 

Auszahlungen für Investitionstätigkeit wurden i. H. v. rd. 11,4 Mio. € getätigt. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf rd. 7 Mio. €, so dass sich aus der Investitionstätigkeit ein negativer Saldo (Finanzierungsbedarf) i. H. v. rd. 4,3 Mio. € ergibt.

 

Im Haushaltsjahr 2017 erfolgten Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen in Höhe von 8 Mio. €. Der Schuldenstand hatte sich somit zum 31.12.2017 auf rd. 39,1 Mio. € erhöht

 

Das Volumen der Bilanz hat sich von 242 Mio. € (Stand Schlussbilanz zum 31.12.2016) um 11 Mio. € auf 253 Mio. € (Stand Schlussbilanz zum 31.12.2017) erhöht.

 

 

Herr Könecke erklärte, dass in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen für Schulen und Kindergärten erbracht werden müssten. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass erzielte Überschüsse hierfür vorgehalten bzw. angespart werden müssten.