Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, die den Aufstieg in die
Laufbahngruppe 2 (Fachrichtung Allgemeine Dienste) absolvieren möchten, haben
vorab ein Auswahlverfahren zu durchlaufen. Die Bewerberinnen und Bewerber haben
sich unter Berücksichtigung von § 33 NLVO und § 9 BeamtStG einem Eignungstest
(DGP, NSI oder vergleichbar) und einem Gespräch zu unterziehen. Das jeweils
unterrepräsentierte Geschlecht soll bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden.
Frau Vierke bat darum, den Beschlussvorschlag um den Satz: „Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht soll bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden“ zu ergänzen. Mit dieser Formulierung werden die gesetzlichen Rechtsgrundlagen berücksichtigt.