Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, die den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 (Fachrichtung Allgemeine Dienste) absolvieren möchten, haben vorab ein Auswahlverfahren zu durchlaufen. Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich unter Berücksichtigung von § 33 NLVO und § 9 BeamtStG einem Eignungstest (DGP, NSI oder vergleichbar) und einem Gespräch zu unterziehen. Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht soll bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden.


Frau Vierke bat darum, den Beschlussvorschlag um den Satz: „Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht soll bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden“ zu ergänzen. Mit dieser Formulierung werden die gesetzlichen Rechtsgrundlagen berücksichtigt.