Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Gleichstellungsplan der Stadt Burgdorf (2018-2020) wird beschlossen.

 


Frau Pape lobte die Verwaltung für den fristgerecht vorgelegten Gleichstellungsplan. In anderen Kommunen gebe es bis heute immer noch keinen Gleichstellungsplan. Die umfangreiche Arbeit, die hinter einem solchen Plan stecke, werde oft nicht gesehen. Ebenso erfreulich sei das Interesse der Politik für den Gleichstellungsplan. Dies sei nicht selbstverständlich. Leider gebe es immer noch von Seiten des Landes keine Sanktionen für Kommunen, die sich nicht an den Gleichstellungsplan hielten. Insbesondere bei Einstellungsgesprächen und Stellenausschreibungen werde von der hiesigen Verwaltung gezielt darauf geachtet, dass der Gleichstellungsplan eingehalten werde. Bei Einstellungen im Kita-Bereich werde teilweise sogar bewusst auf den Geschlechterhinweis verzichtet.

 

Herr Pollehn stellte die Frage, ob es auch Sanktionen von Kommunen bei Nichteinhaltung des Gleichstellungsplanes gebe.

 

Frau Pape wies darauf hin, dass hier grundsätzlich zunächst das Land gefragt ist, im NGG entsprechende Sanktionen zu erlassen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten ist seit Jahren im Dialog mit dem Ministerium, das sich bisher schwer damit tue. Kommunen steht es aber frei, eigene Sanktionen zu erlassen, hier ist dann die Politik vor Ort gefragt.

 

Herr Knauer dankte der Verwaltung für die Aufstellung eines Gleichstellungsplanes. Er lobte Frau Pape für ihr 20-jähriges Engagement als Gleichstellungsbeauftragte, im Burgdorfer Bündnis für Familien und in der Gewaltprävention. Im Folgenden stellte Herr Knauer heraus, dass Gleichstellung nicht bei der Besoldung ende. Vielmehr gehe es darum, dass weibliche und männliche Sichtweisen im gleichen Maße in gesellschaftliche und politische Prozesse einfließen. Konkret bedeute dies, dass mehr männliche Sichtweisen in Kitas integriert werden müssten sowie weibliche in dem Tiefbauamt und in die Stadtplanung.

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass im Tiefbauamt und in der Stadtplanung bereits Frauen, auch in Führungspositionen, nicht unterrepräsentiert seien.

 

Frau Gersemann machte deutlich, dass Gleichstellung alle etwas angehe. Der Gleichstellungsplan sei demnach auch nicht nur Aufgabe der Verwaltung. Weiterhin verwies sie auf die rechtliche Verpflichtung einer Kommune, eine Gleichstellungsbeauftrage zu beschäftigen. Ohne gezielte Maßnahmen bei der Personalentwicklung könne Gleichstellung aber nicht gelingen. Das sei nicht nur Aufgabe der Verwaltung, sondern auch die des Rates. Beim sogenannten Homeoffice beispielsweise reiche eine Option hierfür nicht aus. Vielmehr werde ein Personalentwicklungskonzept benötigt. Ein solches Konzept wäre ein Steuerungsinstrument, das Orientierung und Transparenz biete. Außerdem schaffe es das notwendige Bewusstsein. Besonders wichtig sei es aber, Telearbeit zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu entwickeln. Frau Gersemann brachte zum Ausdruck, dass Mitarbeitergespräche für sie einen besonderen Stellenwert haben. Diese bräuchten aber einen offiziellen Rahmen, ohne den Eindruck einer möglichen Prüfung zu erzeugen. Sie sollten vielmehr Wertschätzung und Interesse an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern signalisieren. Die Verwaltung sei diesbezüglich bereits auf einem guten Weg. Dies gelte es von Seiten des Rates zu unterstützen. Abschließend verwies Frau Gersemann auf eine Studie, die ergeben habe, dass Teilzeitkräfte schlechter als Vollzeitkräfte bewertet würden. Dies läge vornehmlich daran, dass immer noch männliche Leistungsmerkmale bei der Beurteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwiegen würden. Dies müsse sich zukünftig ändern. In der Verwaltung würde man sich aber dieses Themas bereits annehmen.

 

Frau Wichmann dankte Frau Pape für die Diskussion zur Einarbeitung Schwerbehinderter in den Gleichstellungsplan im Verwaltungsausschuss. Sie gab aber zu bedenken, dass ihrer Meinung nach die zahlreichen Gesetze zur Gleichstellung die Menschen überforderten.

 

Herr Zschoch lobte Frau Pape für ihre Arbeit. Der Gleichstellungsplan sei nicht nur Pflichtaufgabe, sondern auch sinnvoll, um sich als Verwaltung als moderner Arbeitgeber zu präsentieren. Des Weiteren brachte Herr Zschoch zum Ausdruck, dass er sich bei der Neubesetzung der Verwaltungsspitze eine Stadträtin und/oder eine Bürgermeisterin wünschen würde.