Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

 

A)   Von den Ergebnissen der in der Begründung in Teil 2 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

-   der in der Zeit vom 23.10.2017 bis 23.11.2017 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 12.10.2017 durchgeführten Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 3 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Teil 3 beschrie­benen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

B)  Satzungsbeschluss:

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ (Änderungs-Bebauungsplan Nr. 5-12/1) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 01.12.2017 als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 15.03.2018 beigefügt.

 

 


Frau Gersemann wies darauf hin, dass die Entwicklung eines Bebauungsplans ohne Spielplatz zum damaligen Zeitpunkt aus Kostengründen durchaus legitim gewesen sei. Im Laufe der Jahre sei aber der Bedarf an einem Spielplatz aufgekommen. In diesem Zusammenhang sei insbesondere das Engagement der Eltern lobenswert. Diese hätte sich intensiv ohne überzogene Vorstellung für die Einrichtung eines Spielplatzes eingesetzt. Ebenso positiv sei das Handeln der Verwaltung bei der Bewältigung der bewilligten Einrichtung zu bewerten. Es bleibe jedoch die Frage, ob nicht Kosten bei einer direkten Einrichtung eines Spielplatzes hätten eingespart werden können. Es sei eine Pflicht, den Wandel bei den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.