Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
A) Von
den Ergebnissen der in der Begründung in Teil 2 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren
- der
in der Zeit vom 23.10.2017 bis 23.11.2017 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 12.10.2017 durchgeführten Beteiligung der berührten Behörden
und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 3 BauGB,
wird
Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Teil 3 beschriebenen Abwägungsvorgänge
werden beschlossen.
B) Satzungsbeschluss:
Die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“
(Änderungs-Bebauungsplan Nr. 5-12/1) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 01.12.2017 als Satzung
beschlossen.
Dem
Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 15.03.2018 beigefügt.
Frau Gersemann wies darauf hin, dass die Entwicklung eines Bebauungsplans
ohne Spielplatz zum damaligen Zeitpunkt aus Kostengründen durchaus legitim
gewesen sei. Im Laufe der Jahre sei aber der Bedarf an einem Spielplatz
aufgekommen. In diesem Zusammenhang sei insbesondere das Engagement der Eltern
lobenswert. Diese hätte sich intensiv ohne überzogene Vorstellung für die
Einrichtung eines Spielplatzes eingesetzt. Ebenso positiv sei das Handeln der
Verwaltung bei der Bewältigung der bewilligten Einrichtung zu bewerten. Es
bleibe jedoch die Frage, ob nicht Kosten bei einer direkten Einrichtung eines
Spielplatzes hätten eingespart werden können. Es sei eine Pflicht, den Wandel
bei den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig zu erkennen und
entsprechend zu handeln.