Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

A)   Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 10 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

-   der in der Zeit vom 05.10.2017 bis 20.10.2017 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 22.09.2017 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-   der in der Zeit vom 27.12.2017 bis 02.02.2018 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 19.12.2017 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr.3 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung Kapitel 10 beschrie­benen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

B)  Satzungsbeschluss:

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 „Krummacher Feld“ mit örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan Nr. 3-01/1) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 15.02.2018 als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 15.02.2018 beigefügt.

 

 


Herr Sund lobte die Verwaltung für die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung mit den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Herr Baxmann ging explizit auf die Kostenbeteiligung im Rahmen der Nachverdichtung ein. Letztere trage zu einer nicht unerheblichen Wertsteigerung der Grundstücke bei. Deshalb sei es durchaus legitim, die Grundstücksbesitzer mit einem Teil ihres Gewinnzuwachses an den Planungskosten zu beteiligen. Die Stadt benötige diese Mittel dringend, um die Infrastruktur zu finanzieren.

 

Herr Fleischmann teilte mit, dass er die Nachverdichtung am Krummacher Feld grundsätzlich unterstütze. Eine Kostenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger könne er aber nicht befürworten. In der Vergangenheit habe es ähnliche Fälle gegeben, bei denen die Bürgerinnen und Bürger sich nicht an den Kosten beteiligen mussten. Vielmehr dürften die Bürgerinnen und Bürger für die gezahlten Steuern eine Gegenleistung erwarten. Aus diesem Grund sei es nicht hinnehmbar, dass die Bürgerinnen und Bürger die Kosten für ein beauftragtes Planungsbüro übernehmen müssten. Es bestünde zudem die Gefahr, dass bei einer entsprechenden Kostenbeteiligung eine Nachverdichtung zukünftig nicht mehr zu Stande käme. Bürgerinnen und Bürger würden sich dann nämlich gegen eine solche aussprechen.

 

Herr Baxmann erklärte, dass durch die entsprechende Nachverdichtung beispielsweise aus einem Gartenland im Wert von drei Euro pro Quadratmeter Bauland im Wert von 100 Euro pro Quadratmeter werde. Aus diesem Grund sei es mehr als gerecht, wenn die Stadt von dem Gewinn von 97 Euro fünf oder sechs Euro pro Quadratmeter für die Finanzierung der Planungskosten veranschlage. Herrn Fleischmanns Argumentation, dass die Planungskosten als Gegenleistung für die gezahlten Steuern zu bewerten seien, wies Herr Baxmann zurück. Dies würde vielmehr bedeuten, dass Mieter in Mehrfamilienhäusern die Wertsteigerung in Einfamilienhäusern mitfinanzieren müssten, was wohl kaum als sozial gerecht bezeichnet werden könne.

 

Herr Schulz dankte der Verwaltung für die gute Leistung im Rahmen des Planungsverfahrens. Am Hornweg in Schillerslage könne seiner Meinung nach ähnlich verfahren und somit auch Gewinn erzielt werden.

 

Herr Köneke verwies darauf, dass im Bauausschuss der Tenor gegen eine Kostenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger war. Es sei aber ausdrücklich von den Anliegerinnen und Anliegern eine Verkürzung des Verfahrens gewünscht worden. Man habe sich dann geeinigt, das Verfahren zu beschleunigen, wenn die Bereitschaft bestünde, sich an den Planungskosten zu beteiligen. Herr Köneke sprach sich dagegen aus, die Nachverdichtung durch eine generelle Kostenbeteiligung zu begrenzen. Denn es gebe nur noch wenige freie Flächen, die sich für eine solche Nutzung eignen würden.

 

Herr Baxmann verdeutlichte die Bedeutung der Nachverdichtung für eine städtebauliche Entwicklung. Man könne aber auf die Baulandausweisung auch nicht verzichten. Der erwirtschaftete Überschuss im Haushalt stamme vornehmlich aus der Veräußerung von städtischem Bauland. Die Stadt brauche diese Einnahmen für die Erhaltung der Infrastruktur. Die Nachverdichtung sei für die Stadt Burgdorf ein wünschenswertes Ziel. Bei der Ansiedlung neuer Bürgerinnen und Bürger entstünden jedoch neue Infrastrukturkosten. Diese Kosten ließen sich aber nicht durch die Nachverdichtung decken.

 

Herr Fleischmann verwies darauf, dass es viele Menschen in Burgdorf gebe, die nicht die finanziellen Mittel hätten, um sich an den Planungskosten zu beteiligen. Es bestünde stets die Gefahr, dass, wenn sich nur ein Grundstücksbesitzer aufgrund der Kostenbeteiligung gegen eine Nachverdichtung ausspräche, diese nicht zu Stande käme.