Der Rat fasste einstimmig bei 1 Enthaltung
folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die
Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 125.000,00 € festzulegen und die
Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.
Der Rat fasste einstimmig bei 1 Enthaltung
folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die
Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 125.000,00 € festzulegen und die
Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.