Sitzung: 15.03.2018 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2018 0507
Einstimmig
fassten die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
folgenden empfehlenden
Beschluss:
A) Von
den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 10 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren
- der
in der Zeit vom 05.10.2017 bis 20.10.2017 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 22.09.2017 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der
in der Zeit vom 27.12.2017 bis 02.02.2018 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 19.12.2017 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
13a Abs.2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr.3 BauGB,
wird
Kenntnis genommen. Die in der Begründung Kapitel 10 beschriebenen Abwägungsvorgänge
werden beschlossen.
B) Satzungsbeschluss:
Die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 „Krummacher Feld“ mit örtlichen Bauvorschriften
(Bebauungsplan Nr. 3-01/1) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 15.02.2018 als Satzung beschlossen.
Dem
Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 15.02.2018 beigefügt.