Sitzung: 15.03.2018 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: A 2018 0467
Einstimmig fassten die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau folgenden
Beschluss:
Die Schaffung von Baurechten östlich des Hornwegs in Schillerslage als Spiegelung der vorhandenen Bebauung wird in die Prioritätenliste aufgenommen.
Herr Dr. Kaever wies darauf hin, dass ein ähnlicher Antrag
auch aus Otze vorliege.
Herr Reinhard äußerte, dass die Kraft der Verwaltung
besser für größere Baugebiete eingesetzt werden solle, weil dies effizienter
sei.
Herr Fischer gab zu bedenken, dass die
Stadtplanungsabteilung noch diverse Projekte abzuarbeiten habe. Er schlug vor,
den Antrag zu diskutieren, wenn erneut über alle Projekte der Prioritätenliste
der Stadtplanungsabteilung beraten würde.
Der Antragsteller Herr Reißer erläuterte: der Antrag
beziehe sich auf die Flächen östlich und westlich des Hornwegs. Die Fläche
östlich des Hornwegs sei nach Auffassung des Ortsrates einfach zu entwickeln.
Man habe dabei nur an eine Spiegelung der Bebauung der Westseite gedacht, also
ein relativ kleines Baugebiet. Auch der Eigentümer könne sich eine Entwicklung
vorstellen. Die Fläche westlich des Hornwegs sei eventuell schwieriger. Ein
großes Neubaugebiet wolle Schillerslage nicht, sondern lediglich
Baumöglichkeiten für Familien, die aus Schillerslage stammen und im Ort bleiben
wollen. Wenn nur die kleine Fläche östlich des Hornwegs entwickelt werden
könne, sei Schillerslage damit auch zufrieden.
Frau Behncke wies auf die lange Prioritätenliste der
Stadtplanungsabteilung hin (nicht öffentliche Vorlage 2017 0348 und
Ergänzungen) und bat die Ausschussmitglieder sich diese Liste nochmals zu
vergegenwärtigen.
Frau Weilert-Penk und Herr
Rheinhardt sprachen sich für eine Aufnahme des kleinen Gebiets östlich des
Hornwegs in die Prioritätenliste aus, über die Einstufung solle dann im Rahmen
der Gesamtdiskussion der Liste gesprochen werden.
Herr Fischer hielt es nicht für sinnvoll alle Ortsteile
auf die Liste zu setzen, sondern im Zuge der Beratung der Prioritätenliste
anhand der Matrix über ein nächstes Baugebiet in einem Ortsteil zu beraten.