Sitzung: 12.03.2018 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2018 0502
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die
Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 125.000,00 € festzulegen und die
Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.
Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten fasste folgenden einstimmigen