Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 125.000,00 € festzulegen und die Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.


Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten fasste folgenden einstimmigen