Es gab einen Hinweis einer Einwohnerin bezüglich des Bundesmeldegesetzes. Bei An- und Ummeldungen des Wohnsitzes im Einwohnermeldeamt sei es inzwischen nötig, eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters vorzulegen. Diese könnten allerdings nur schwer auf Richtigkeit geprüft werden. Daher sei es durchaus möglich, mit einer falschen Meldeadresse Missbrauch in Bezug auf Sozialleistungen zu betreiben.

 

Frau Perkun erklärte, dass ihre persönliche Erfahrung als Mitarbeiterin im Jobcenter diese Ansicht nicht bestätige. Auch das Jobcenter verlange und prüfe sämtliche anspruchsbegründenden Unterlagen. Entstandener Sozialmissbrauch sei ihr bisher nicht bekannt. 

 

Herr Kugel sicherte zu, diesen Sachverhalt als Hinweis aufzunehmen

 

 

Eine weitere Frage einer Einwohnerin betraf die Anzahl der Feuerwehreinsätze in den Flüchtlingsgemeinschaftsunterkünften aufgrund ausgelöster Brandmeldeanlagen. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, diese hohe Anzahl an Einsätzen zu reduzieren.

 

Herr Nijenhof und Frau Fronia erklärten, dass seitens der Flüchtlingssozialarbeit bereits zugesagt wurde, die Bewohner noch deutlicher in dieser Problematik zu sensibilisieren. Auch werde versucht, noch deutlicher auf Auswirkungen von Missbrauch an den Brandmeldern einzugehen.