Nachtrag: 16.02.2018

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Anliegende Stellungnahme zur geplanten Abdeckung der Kalirückstandshalde in Wathlingen soll dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie übermittelt werden.


Die Tagesordnungspunkte 6 und 6.1 wurden gemeinsam behandelt.

 

Herr Brinkmann erläuterte die Vorlage und hob heraus, dass das Verfahren nicht von der Stadt Burgdorf, sondern vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal- Zellerfeld durchgeführt werde.  Zur Einsichtnahme liegen die betreffenden Unterlagen jedoch in der Stadt aus. Laut Verkehrsgutachten gehe man davon aus, dass ca. 5 % aller Fahrten zur und von der Kalirückstandshalde über Sorgensen und Dachtmissen führen würden. Die Sorge bestehe nun darin, dass es nicht bei diesen 5 % bleibe. Herr Brinkmann stellte die möglichen Varianten der Verkehrsführung vor und kritisierte dabei die Variantengewichtung. Das Schutzgut „Mensch“ sei stärker als derzeit geschehen zu berücksichtigen. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass bei evtl. stattfindendem 2-Schichtbetrieb die Nachtruhe nicht gefährdet werde.

Es gebe auch Varianten, die die Gemarkung Otze betreffen würden, sodass nun folglich eine gemeinsame Stellungnahme der involvierten Ortsteile abgegeben werden solle.

 

Herr Baxmann ergänzte, dass alle bestehenden und möglicherweise auch neuen Varianten geprüft werden müssten. Vor allem die Verkehrsproblematik müsse hinreichend geklärt werden. Folglich müsse auf einen Schulterschluss zwischen allen betroffenen Gemeinden hingearbeitet werden.

 

Herr Brinkmann wies zudem darauf hin, dass am 05.03.2018 zu dieser Angelegenheit eine Einwohnerversammlung stattfinde. Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen einreichen, müssen diese jedoch direkt an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal- Zellerfeld adressieren. Weiterhin sei es wichtig, dass eine Stellungnahme unterschrieben sei.

 

Frau Träger erläuterte, dass bei den Varianten, die die Gemarkung Otze betreffen, insbesondere die Belange und Interessen von Betroffenen gewahrt werden müssen. In Otze sind hier u.a. die Verkopplungsgemeinde, Realgemeinde, Jagdgenossenschaft etc. einzubeziehen. Bezüglich einer Ergänzungsvorlage seien diese im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme zu berücksichtigen. Eine entsprechende Stellungnahme werde frühestmöglich eingereicht.

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden