Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung) bei den in der Vorlage genannten Anlagen wird gesondert ermittelt.

 


Frau Schack erkundigte sich, was die Aufwandsspaltung kostentechnisch für die Anlieger bedeute. Herr Kugel erklärte, dass der Beschluss aus Gründen der Rechtssicherheit konkretisiert werden müsse und sagte eine Rückfrage in der Fachabteilung zu.

Antwort der Tiefbauverwaltungsabteilung: Die Höhe des beitragsfähigen Aufwands ändert sich durch die Trennung in zwei Anlagen nicht.

 

Derr Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden