Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 2-16 „Ehlershäuser Weg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB mit dem Ziel der Ausweisung von Wohnbauflächen wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB), allerdings nicht auf der Basis des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs. Dieser soll unter Berücksichtigung der in der Ortsratssitzung Ramlingen-Ehlershausen am 27.02.2018 vorgebrachten Fragen überprüft werden.


Frau Behncke stellte den intern in der Stadtverwaltung abgestimmten städtebaulichen Entwurf für ein neues Baugebiet am südwestlichen Rand des Ortsteils Ehlershausen vor. Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

Danach soll entlang des Ehlershäuser Wegs eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern entstehen, zu denen private Stichstraßen mit Wendehammer führen. Entlang der Ramlinger Straße sei die Errichtung eines Lärmschutzwalls geplant, die Bebauung dahinter müsse zwingend eingeschossig erfolgen. Im Zentrum sei eine von einer Ringstraße umgebene Fläche für zwei- bis dreigeschossige Gebäude vorgesehen, die nun nach dem berechtigten Einwand seitens der Feuerwehr nicht höher als zweigeschossig beplant werde.

 

Auf die Frage eines Einwohners, warum keine Zufahrt in das Baugebiet von der Ramlinger Straße aus vorgesehen sei, erklärte sie, die Region Hannover lasse diese nicht zu, es sei aber eine fußläufige Verbindung vorgesehen.

Eine Einwohnerin aus dem Ehlershäuser Weg befürchtete, dass eine Zufahrt zu ihrem Grundstück nicht mehr möglich sei, falls diese fußläufige Verbindung mit Pollern geschützt werde. Frau Behncke erklärte, entsprechende Poller würden in dem Fall erst hinter der betreffenden Grundstückszufahrt aufgestellt.

Herr Dreeskornfeld erkundigte sich nach einem möglichen Wendehammer.

Frau Behncke erklärte, dieser sei im Bereich Ehlershäuser Weg/Imkers Gehege vorgesehen, um z.B. Müllfahrzeugen ein Befahren zu ermöglichen.

Herr Paul erkundigte sich, warum kein Kinderspielplatz vorgesehen sei. Frau Behncke erläuterte, dass dies nicht zwingend vorgesehen sei. Die Frage werde sie jedoch mitnehmen.

Herr Apel erkundigte sich, ob „Imkers Gehege“ in die Planungen einbezogen worden sei und fragte, ob überlegt wurde, diesen Bereich zu erwerben. Frau Behncke antwortete, der Bereich sei nicht in die Planungen einbezogen worden.

Mehrere Einwohner kritisierten, dass der gesamte Verkehr über die Waldstraße und den auf Tempo 30 limitierten Ehlershäuser Weg fließen solle. Es stelle sich auch die Frage nach der Kapazität des Ehlershäuser Weges für zusätzliches Verkehrsaufkommen bzw. Baustellen-Verkehr. Andere vermuteten, dass „Imkers Gehege“, ein dem Realverband gehörender Feldweg, ohnehin als Schleichweg in das zukünftige Wohngebiet genutzt werde und regten an, diesen von vornherein entsprechend auszubauen. Gleichzeitig sollte – der bereits in der Planung skizzierte „Verbindungsstummel“ – für eine zusätzliche verkehrliche Verbindung zwischen Imkers Gehege und Baugebiet geschaffen werden. Frau Behncke gab zu bedenken, dass durch die damit verbundene einseitige Erschließung eine Unwirtschaftlichkeit verbunden sei.

 

Frau Behncke ging auf Herrn Apels Anfrage gemäß Geschäftsordnung vom 19.02.2018 – Vorlage 2018 0505 – ein und erklärte, die schriftliche Beantwortung werde in Kürze erfolgen. Die Beteiligungsrechte und -zeiten entsprächen auch im beschleunigten Verfahren dem klassischen Verfahren.

 

Ein Einwohner fragte, ob die Baustellenzufahrt über „Imkers Gehege“ erfolgen dürfe. Herr Meller erklärte, dass dies nicht möglich sei, solange der Weg dem Realverband gehöre.

Herr Apel erkundigte sich, ob die Region Hannover die mittelbare Erschließung des Baugebiets über „Imkers Gehege“ beanstanden könne. Frau Behncke nahm diese Frage mit.

Herr Gaus befürwortete die Erschließung über „Imkers Gehege“ und die zusätzliche Verbindung. Er und Frau Meinig baten darum, die vorgebrachten Einwände der Einwohner zu berücksichtigen und entsprechend erneut zu prüfen.

Herr Paul regte in diesem Zusammenhang die Anlegung eines Fußweges im Ehlershäuser Weg an.

Herr Apel regte an, die Gesamtverkehrssituation im Blick zu behalten. Wenn der Ortseingang im Norden durch den zunehmenden Güterverkehr möglicherweise verloren gehe, werde sich das auf den Ortseingang Ehlershausens im Südwesten auswirken.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden