Sitzung: 27.02.2018 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2018 0466
Beschluss:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 2-16 „Ehlershäuser
Weg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB mit dem Ziel der Ausweisung
von Wohnbauflächen wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB),
allerdings nicht auf der Basis des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs.
Dieser soll unter Berücksichtigung der in der Ortsratssitzung
Ramlingen-Ehlershausen am 27.02.2018 vorgebrachten Fragen überprüft werden.
Frau
Behncke stellte den intern
in der Stadtverwaltung abgestimmten städtebaulichen Entwurf für ein neues
Baugebiet am südwestlichen Rand des Ortsteils Ehlershausen vor. Die
Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.
Danach soll entlang des Ehlershäuser Wegs
eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern entstehen, zu denen private
Stichstraßen mit Wendehammer führen. Entlang der Ramlinger Straße sei die
Errichtung eines Lärmschutzwalls geplant, die Bebauung dahinter müsse zwingend
eingeschossig erfolgen. Im Zentrum sei eine von einer Ringstraße umgebene
Fläche für zwei- bis dreigeschossige Gebäude vorgesehen, die nun nach dem
berechtigten Einwand seitens der Feuerwehr nicht höher als zweigeschossig
beplant werde.
Auf die Frage eines Einwohners, warum keine
Zufahrt in das Baugebiet von der Ramlinger Straße aus vorgesehen sei, erklärte
sie, die Region Hannover lasse diese nicht zu, es sei aber eine fußläufige
Verbindung vorgesehen.
Eine Einwohnerin aus dem Ehlershäuser Weg
befürchtete, dass eine Zufahrt zu ihrem Grundstück nicht mehr möglich sei,
falls diese fußläufige Verbindung mit Pollern geschützt werde. Frau Behncke erklärte, entsprechende
Poller würden in dem Fall erst hinter der betreffenden Grundstückszufahrt
aufgestellt.
Herr
Dreeskornfeld erkundigte
sich nach einem möglichen Wendehammer.
Frau
Behncke erklärte, dieser sei
im Bereich Ehlershäuser Weg/Imkers Gehege vorgesehen, um z.B. Müllfahrzeugen
ein Befahren zu ermöglichen.
Herr
Paul erkundigte sich, warum
kein Kinderspielplatz vorgesehen sei. Frau
Behncke erläuterte, dass dies nicht zwingend vorgesehen sei. Die Frage
werde sie jedoch mitnehmen.
Herr
Apel erkundigte sich, ob
„Imkers Gehege“ in die Planungen einbezogen worden sei und fragte, ob überlegt
wurde, diesen Bereich zu erwerben. Frau
Behncke antwortete, der Bereich sei nicht in die Planungen einbezogen
worden.
Mehrere Einwohner kritisierten, dass der
gesamte Verkehr über die Waldstraße und den auf Tempo 30 limitierten
Ehlershäuser Weg fließen solle. Es stelle sich auch die Frage nach der Kapazität
des Ehlershäuser Weges für zusätzliches Verkehrsaufkommen bzw.
Baustellen-Verkehr. Andere vermuteten, dass „Imkers Gehege“, ein dem
Realverband gehörender Feldweg, ohnehin als Schleichweg in das zukünftige
Wohngebiet genutzt werde und regten an, diesen von vornherein entsprechend
auszubauen. Gleichzeitig sollte – der bereits in der Planung skizzierte
„Verbindungsstummel“ – für eine zusätzliche verkehrliche Verbindung zwischen
Imkers Gehege und Baugebiet geschaffen werden. Frau Behncke gab zu bedenken, dass durch die damit verbundene
einseitige Erschließung eine Unwirtschaftlichkeit verbunden sei.
Frau
Behncke ging auf Herrn Apels
Anfrage gemäß Geschäftsordnung vom 19.02.2018 – Vorlage 2018 0505 – ein und
erklärte, die schriftliche Beantwortung werde in Kürze erfolgen. Die
Beteiligungsrechte und -zeiten entsprächen auch im beschleunigten Verfahren dem
klassischen Verfahren.
Ein Einwohner fragte, ob die
Baustellenzufahrt über „Imkers Gehege“ erfolgen dürfe. Herr Meller erklärte, dass dies nicht möglich sei, solange der Weg
dem Realverband gehöre.
Herr
Apel erkundigte sich, ob die
Region Hannover die mittelbare Erschließung des Baugebiets über „Imkers Gehege“
beanstanden könne. Frau Behncke nahm
diese Frage mit.
Herr
Gaus befürwortete die
Erschließung über „Imkers Gehege“ und die zusätzliche Verbindung. Er und Frau Meinig baten darum, die
vorgebrachten Einwände der Einwohner zu berücksichtigen und entsprechend erneut
zu prüfen.
Herr
Paul regte in diesem
Zusammenhang die Anlegung eines Fußweges im Ehlershäuser Weg an.
Herr
Apel regte an, die
Gesamtverkehrssituation im Blick zu behalten. Wenn der Ortseingang im Norden
durch den zunehmenden Güterverkehr möglicherweise verloren gehe, werde sich das
auf den Ortseingang Ehlershausens im Südwesten auswirken.
Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden
empfehlenden