Sitzung: 27.02.2018 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 2017 0372/1
Herr Meller bat um Erläuterung des letzten Absatzes der Vorlage. Herr Paul ergänzte, dass diese Aussage
nicht im Einklang mit der Vorlage 2017 0492 „Windenergieanlagen Dachtmissen“
stehe. Er habe verstanden, dass zunächst der Standortbereich Ehlershausen
geklärt werden solle. Beide Herren baten um kurze Erläuterung über das
Protokoll.
Antwort der
Stadtplanungsabteilung: Während
der Standortbereich Ehlershausen im neuen RROP 2016 nicht als Vorranggebiet
Windenergienutzung festgelegt ist, ist dagegen der Standortbereich Dachtmissen
als solcher im RROP 2016 festgelegt, d.h. bei Dachtmissen besteht
planungsrechtlich die Zulässigkeit, während sie bei Ehlershausen derzeit nicht
besteht.