Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Meller bat um Erläuterung des letzten Absatzes der Vorlage. Herr Paul ergänzte, dass diese Aussage nicht im Einklang mit der Vorlage 2017 0492 „Windenergieanlagen Dachtmissen“ stehe. Er habe verstanden, dass zunächst der Standortbereich Ehlershausen geklärt werden solle. Beide Herren baten um kurze Erläuterung über das Protokoll.

Antwort der Stadtplanungsabteilung: Während der Standortbereich Ehlershausen im neuen RROP 2016 nicht als Vorranggebiet Windenergienutzung festgelegt ist, ist dagegen der Standortbereich Dachtmissen als solcher im RROP 2016 festgelegt, d.h. bei Dachtmissen besteht planungsrechtlich die Zulässigkeit, während sie bei Ehlershausen derzeit nicht besteht.