Beschluss:

 

Das Protokoll über die Sitzung vom 07.11.2017 wird genehmigt.

 

Herr Apel erinnerte daran, dass er in der Diskussion über den Ankauf von Bauerwartungslandflächen im vertraulichen Teil der Sitzung des Ortsrates vom 07.12.2017 um Informationen zum Grundstück verlängerter Eulenkamp und hier insbesondere nach dem Waldabstandsgebot im neuen regionalen Raumordnungsprogramm gebeten habe, diese aber noch nicht erhalten habe. Er bat darum, diese Informationen nun dem Protokoll der heutigen Sitzung anzuhängen.

Antwort der Stadtplanungsabteilung: Der im RROP genannte einzuhaltende Abstand von Bebauung zu Wald beträgt 100 m. Erst im konkreten Einzelfall kann mit den zuständigen Waldbehörden unter Berücksichtigung insbesondere der Gefahrenabwehr (Brandschutz, Windwurf etc.) ein geringerer Abstand vereinbart werden.

 

 

Mit 3 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen fasste der Ortsrat folgenden

 

Beschluss:

 

Das Protokoll über die Sitzung vom 07.12.2017 wird genehmigt.

 


Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden