Sitzung: 27.02.2018 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss:
Das Protokoll über die Sitzung vom
07.11.2017 wird genehmigt.
Herr Apel erinnerte daran, dass er in der Diskussion über den Ankauf von
Bauerwartungslandflächen im vertraulichen Teil der Sitzung des Ortsrates vom
07.12.2017 um Informationen zum Grundstück verlängerter Eulenkamp und hier
insbesondere nach dem Waldabstandsgebot im neuen regionalen
Raumordnungsprogramm gebeten habe, diese aber noch nicht erhalten habe. Er bat
darum, diese Informationen nun dem Protokoll der heutigen Sitzung anzuhängen.
Antwort der Stadtplanungsabteilung: Der im RROP genannte einzuhaltende Abstand von Bebauung zu Wald beträgt 100 m. Erst im konkreten Einzelfall kann mit den zuständigen Waldbehörden unter Berücksichtigung insbesondere der Gefahrenabwehr (Brandschutz, Windwurf etc.) ein geringerer Abstand vereinbart werden.
Mit 3 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen fasste der Ortsrat folgenden
Beschluss:
Das Protokoll über die Sitzung vom 07.12.2017
wird genehmigt.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden