Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nach kurzer Diskussion sprachen sich die Ausschußssmitglieder dafür aus, auf eine Verschiebung des Standortes 3 hinzuwirken und fassten mit 8-Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den folgenden empfehlenden Beschluß:

Das gemeindliche Einvernehmen wird mit den auf den Seiten 6 + 7 dieser Vorlage genannten auflösenden Bedingungen erteilt.

 


Frau Behncke erläuterte die Sach- und Rechtslage. Zuständig für die Entscheidung über den Standortvorbescheid sei die Region Hannover. Ursprünglich seien vier Standorte in der Gemarkung Dachtmissen beantragt worden. Einer dieser Standorte sei jedoch bereits durch die Region gestrichen worden, da dieser nicht den Mindestabstand von 200m zum Waldbestand halte.

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Stadt Burgdorf sei auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 35 Baugesetzbuch zu prüfen und könne auch nur versagt werden, wenn dessen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Der Investor habe bereits ein Gutachten zum Schallschutz, Schattenwurf und Artenschutz vorgelegt.

Zusammenfassend sei zu sagen, dass die Stadt Burgdorf derzeit keine Möglichkeit habe, das Einvernehmen aus den genannten planungsrechtlichen Gründen zu versagen. Durch Recherche habe man jedoch die Möglichkeit entdeckt, das Einvernehmen mit einer auflösenden Bedingung zu versehen, so dass es bei Nichterfüllen einer bestimmten Auflage als versagt gelte. Abschließend wies Frau Behncke darauf hin, dass die Region im Falle einer Versagung des Einvernehmens dieses ersetzen könne.

Herr Fleischmann sprach sich dafür aus, das Einvernehmen bewusst zu versagen und abzuwarten, ob die anhängigen Klagen Erfolg hätten. Frau Behncke antwortete hierauf, dass dieses eine Klage gegen das RROP voraussetzen würde, was sich derzeit jedoch nicht abzeichne.

Herr Neitzel erklärte, dass die vorgesehenen Standorte in einem sehr beliebten Naherholungsgebiet lägen. Der Standort 3 werde aufgrund seiner Nähe zur Dorflage besonders kritisch gesehen.