Beschluss:
A) Von
den Ergebnissen der in der Begründung in Teil 2 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren
- der
in der Zeit vom 23.10.2017 bis 23.11.2017 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 12.10.2017 durchgeführten Beteiligung der berührten Behörden
und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 3 BauGB,
wird
Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Teil 3 beschriebenen Abwägungsvorgänge
werden beschlossen.
(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)
B) Satzungsbeschluss:
Die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ (Änderungs-Bebauungsplan
Nr. 5-12/1) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
in der Fassung vom 01.12.2017 als Satzung beschlossen.
Dem
Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 01.12.2017 beigefügt.
Frau Träger erläuterte, dass bezüglich der Spielplatzerrichtung im Neubaugebiet eine Begehung mit Vertretern der Stadtverwaltung stattgefunden habe. Zudem habe wohl ein Anwohner eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben abgegeben.
Herr Brinkmann ergänzte, dass er die Stellungnahme nicht erhalten habe und nun geprüft werden müsse, ob diese rechtzeitig eingegangen sei und inwiefern dies evtl. Einfluss auf die derzeitigen Planungen habe. Ggfs. müsse die Vorlage ergänzt werden.
Er gehe jedoch nicht davon aus, dass sich die Vorlage dadurch ändere. Wahrscheinlicher sei, dass es sich um eine Stellungnahme handele, in der Bedenken geäußert werden, die evtl. ausgeräumt werden können.
Vorbehaltlich der ggfs. anfallenden Änderungen bzw. unter Berücksichtigung der Stellungnahme eines Anwohners fasste der Ortsrat einstimmig folgenden empfehlenden