Frau Debes berichtete, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Überschwemmungsgebiete für den Hechtgraben, die Seebeeke und die Thöse mit Bekanntmachung vom 15.11.2017 im Ministerialblatt vorläufig gesichert habe. Damit gelten bereits jetzt die Schutzbestimmungen des § 78 WHG in den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten. Die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete entsprechen im Wesentlichen den in der Mitteilungsvorlage 2016 1157 dargestellten Bereichen. Die aktuellen Karten seien auf der Internetseite des NLWKN eingestellt.