Herr Dr. Plaß erklärte, dass das
Hauptärgernis die Reinigung des Fußbodens sei. In dem Leistungsverzeichnis sei unter dem Punkt „Fußboden fachgerecht
intensiv reinigen und pflegen“ folgende Beschreibung zur Reinigung
angegeben „siehe Turnus im Flächenverzeichnis“. Er bat um Klärung, was dies
bedeute.
Antwort der Gebäudewirtschaftsabteilung:
Die o. g. Bezeichnung bedeute, dass die
Reinigung des Fußbodens fünfmal in der Woche erfolge.
Herr
Gawlik stellte fest, dass es
fraglich sei, wie die arbeitstäglichen Aufgaben in der geringen Zeit zu
schaffen seien. Zudem sei fraglich wie mit der Reinigung der Geräte verfahren
werde.
Herr
Philipps führte aus, dass
die Geräte lediglich gewartet würden, die Reinigung den Nutzern obliege.
Herr
Bührke stellte fest,
dass der Reinigungskraft scheinbar zu wenig Zeit zur Verfügung gestellt werde.
Herr
Baxmann erklärte, dass in
den Prozess der Ausschreibung eine Fachfirma zur Bewertung der Angemessenheit
der Reinigung hinzugezogen werde.
Herr
Philipps ergänzte, dass sich
die Nutzer bei Beschwerden bitte an die Verwaltung (Gebäudewirtschaftsabteilung)
wenden sollten. Ggfs. würde die Verwaltung dann in Kontakt mit der Fachfirma
treten. Diese müsse nachweisen, dass sie angemessen kalkuliert. Wichtig sei
auch die soziale Kontrolle, sodass vermieden werden könne, dass Nutzer mit z.B.
Straßenschuhen die Halle betreten. Abschließend sei festzuhalten, dass
gravierende/ tatsächliche Mängel der Verwaltung kundgetan werden sollten. Gerne
könne dies auch anhand von Fotos geschehen.