Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Dr. Plaß erklärte, dass das Hauptärgernis die Reinigung des Fußbodens sei. In dem Leistungsverzeichnis sei unter dem Punkt „Fußboden fachgerecht intensiv reinigen und pflegen“ folgende Beschreibung zur Reinigung angegeben „siehe Turnus im Flächenverzeichnis“. Er bat um Klärung, was dies bedeute.

Antwort der Gebäudewirtschaftsabteilung:

Die o. g. Bezeichnung bedeute, dass die Reinigung des Fußbodens fünfmal in der Woche erfolge.

 

Herr Gawlik stellte fest, dass es fraglich sei, wie die arbeitstäglichen Aufgaben in der geringen Zeit zu schaffen seien. Zudem sei fraglich wie mit der Reinigung der Geräte verfahren werde.

 

Herr Philipps führte aus, dass die Geräte lediglich gewartet würden, die Reinigung den Nutzern obliege.

 

Herr Bührke stellte fest, dass der Reinigungskraft scheinbar zu wenig Zeit zur Verfügung gestellt werde.

 

Herr Baxmann erklärte, dass in den Prozess der Ausschreibung eine Fachfirma zur Bewertung der Angemessenheit der Reinigung hinzugezogen werde.

 

Herr Philipps ergänzte, dass sich die Nutzer bei Beschwerden bitte an die Verwaltung (Gebäudewirtschaftsabteilung) wenden sollten. Ggfs. würde die Verwaltung dann in Kontakt mit der Fachfirma treten. Diese müsse nachweisen, dass sie angemessen kalkuliert. Wichtig sei auch die soziale Kontrolle, sodass vermieden werden könne, dass Nutzer mit z.B. Straßenschuhen die Halle betreten. Abschließend sei festzuhalten, dass gravierende/ tatsächliche Mängel der Verwaltung kundgetan werden sollten. Gerne könne dies auch anhand von Fotos geschehen.