Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr fasst einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze werden gem. § 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.