Herr Dressmann erläuterte die Änderungen der EU-Richtlinien und fragte, ob eine Vereinbarung mit der Firma Forplan bezüglich des Datenschutzes zur Einsatzverfügbarkeitsanalyse getroffen worden sei.

 

Herr Enderle antwortete, dass diese Frage im Rahmen einer Protokollnotiz beantwortet werde.

 

Protokollnotiz:         Eine gesonderte Vereinbarung ist mit der Fa. Forplan nicht geschlossen worden. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrenes ist folgende Erklärung zum Datenschutz verpflichtend abgegeben worden:

                             „Alle durch den Benutzer angegebenen Daten werden zentral auf einem Server der Forplan GmbH gespeichert. Diese Daten sind nach außen geschützt und erlauben lediglich den Zugriff durch autorisierte Mitarbeiter. Die personenbezogenen Daten werden lediglich zum Zwecke des Gutachtens anonymisiert erhoben und gespeichert. Aus dem Gutachten selbst lassen sich ebenfalls keine personenbezogenen Daten rekonstruieren oder Rückschlüsse auf Einzelpersonen treffen. Die Forplan GmbH verpflichtet sich, persönliche Daten des Benutzers auf keine Art und Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder kommerziell zu nutzen. Der Datenserver der Forplan GmbH verfügt über moderne Sicherheitsmaßnahmen, welche die Auflagen gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments sowie der entsprechenden nationalen Umsetzungen vollumfassend erfüllen.“                   

Auf Nachfrage von Herr Nijenhof antwortete Herr Schrader, dass die Daten seitens der Firma Forplan nach der Veröffentlichung des Feuerwehrbedarfsplanes gelöscht werden würden.