Herr Enderle teilte mit, dass sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren und Auslagen im Bereich der Feuerwehr mit Inkrafttreten der Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 01.Oktober 2017 geändert habe. Durch die Gesetzesänderung bedürfe es einer Änderung der Feuerwehrgebührensatzung. Diese sei verwaltungsseits noch nicht eingebracht worden, da weiterführende Überlegungen zu möglichen Pauschalen getroffen werden würden.

Es käme beispielsweise eine Pauschale für die hauptamtlichen Gerätewarte in Betracht.

Diese Pauschalen seien nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.

Die Änderung der Feuerwehrgebührensatzung sei spätestens für den Feuerwehrausschuss im November 2018 vorgesehen. Eine Mustersatzung für die obengenannte Gesetzesänderung liege seit dem 26.02.2018 vom Niedersächsischen Städtetag vor.

 

Herr Enderle erläuterte das Beschaffungsverfahren der neuen Dienst- und Schutzkleidung. Die Schutzkleidung werde ab der kommenden Kalenderwoche von fünf Einsatzkräften für zwei Monate Probe getragen.

 

Herr Enderle erklärte, dass für die Auslieferung des TLF 4000 für die Ortsfeuerwehr Otze, gemäß Auftragsbestätigung der Fa. Ziegler, als Lieferzeitpunkt die 48. KW 2018 vorgesehen sei.