Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 21 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

 

  1. Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2015. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2015 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2015 (955.988,01 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -1.104.945,74 € zu verwenden.

 

 


Herr Zschoch wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion dem Jahresabschluss nicht zustimmen werde, da dieser nicht fristgerecht vorgelegt wurde.

 

Herr Hinz erklärte, dass die von Herrn Zschoch eingebrachte Kritik nicht gerechtfertigt sei. Der Bericht zeige vielmehr, welche hohen Anforderungen ein solcher Bericht an die Verwaltung stelle. Die Verwaltung habe hier korrekt und sorgfältig gearbeitet. Darüber hinaus sei er schon auf das Ergebnis der Haushalte von 2016/17 gespannt.

 

Herr Nijenhof lobte die Verwaltung für ihre Arbeit und Leistung.

 

Herr Braun teilte mit, dass die AFD-Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde, da sie 2015 noch nicht im Rat vertreten war.

 

Herr Fleischmann erklärte, dass er den Jahresabschluss ablehne, da die dort gefassten Beschlüsse nicht im Sinne der Linken seien und er ihn nicht mitbeschlossen habe.

 

Herr Schulz wies auf die positive finanzielle Entwicklung hin und dankte Herrn Voutta für seine Arbeit.

 

Herr Fleischmann bezeichnete die Haushaltskalkulation der Verwaltung jedes Jahr als unseriös. Bei wiederholt auftretenden Abweichungen bezogen auf die kalkulierten Verluste könne es seiner Meinung nach nicht mit rechten Dingen zu gehen.

 

Herr Hinz wies darauf hin, dass die Verwaltung nur mit den Daten arbeiten könne, die ihr vorlägen und es deshalb auch im Laufe des Jahres zu Abweichungen kommen könne. Er machte deutlich, dass die Verwaltung stets ordentlich gearbeitet habe und die vorsichtige Planung durchaus im Sinne des Bürgers sei.

 

Herr Morich merkte an, dass man lieber den Fokus darauf legen sollte, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt genehmigt hätte, anstatt die Arbeit der Verwaltung zu beanstanden.

 

Herr Zschoch kritisierte, dass die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht jedes Jahr ohne Aussagekraft sei. Seiner Ansicht nach würden die schlechte Haushaltslage Burgdorfs sowie die anstehenden finanziellen Herausforderungen nicht angemessen berücksichtigt. Zwar seien Abweichungen durchaus möglich, weil nicht alles planbar sei. Dennoch halte er die bisherigen Steuerungsmechanismen sowie die Prognosesicherheit für fragwürdig. Die Zahlen des Haushaltes seien seiner Meinung nach wenig valide und er zweifele an der Weiterführung wie bisher.

 

Herr Baxmann erklärte, dass er Verständnis dafür habe, dass es Herrn Zschoch schwerfalle, eine positive Entwicklung negativ zu bewerten. Es werde bewusst eine konservative Herangehensweise an den Haushalt gewählt, um zu vermeiden, dass sich der Haushalt in seiner Ausführung negativ entwickele. Zudem folge die Kommunalaufsicht Regeln, die eingehalten werden müssten, um einen Haushalt genehmigt zu bekommen. Deshalb sei die Kritik an der Arbeitsweise der Kommunalaufsicht unangemessen und unangebracht.

 

Herr Pollehn wies darauf hin, dass Herr Fleischmann, Herr Zschoch sowie Herr Hinz bereits zwei Beiträge eingebracht hätten und er deshalb Herrn Fleischmanns Wortmeldung nicht annehmen könne.

 

Frau Vierke zitierte nach Aufforderung von Herrn Fleischmann den entsprechenden Paragraphen der Geschäftsordnung zu der Anzahl der zulässigen Wortbeiträge der Ratsmitglieder.