Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

 

  1. Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2015. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2015 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2015 (955.988,01 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -1.104.945,74 € zu verwenden.

 

 


Herr Hammermeister erklärte, dass der Jahresabschluss 2016 derzeit beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorliege. Der Jahresabschluss 2017 werde voraussichtlich fristgerecht in diesem Jahr fertiggestellt.

 

Herr Sieke erklärte für die Gruppe CDU/FDP, dass diese den Beschluss zum Jahresabschluss 2015 sowie die Entlastung des Bürgermeisters wegen der verspäteten Abgabe ablehnen werde.

 

Die Frage von Herrn Könecke zu der Ausführung des RPA im letzten Absatz unter 2.3 beantwortete Herr Voutta dahingehend, dass der Stadt Burgdorf kein Schaden entstanden und keine unwirtschaftliche Beauftragung erfolgt sei.

 

Herr Schulz dankte der Finanzabteilung für die gute Arbeit. Diesem schlossen sich alle Ausschussmitglieder an. Er erklärte für die WGS-Fraktion, dass diese dem Jahresabschluss sowie der Entlastung des Bürgermeisters zustimmen werde.

 

Herr Hinz erkundigte sich nach der Entwicklung der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden.

 

Antwort über Protokoll:

Der Bestand an Rückstellungen für Urlaub und Überstunden ist vom 31.12.2015 zum 31.12.2016 um 79.103,56 € auf 1.057.194,08 € (8,09%) angestiegen. Vom 31.12.2016 zum 31.12.2017 ist ein leichter Rückgang von 2,69% zu verzeichnen, so dass der Bestand zu diesem Zeitpunkt 1.028.744,90 € beträgt.

 

 

Mit 5 Ja-, 3 Neinstimmen und 1 Enthaltung fasste der Ausschuss folgenden