Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-87/1 „Nördlich Zilleweg 2. Abschnitt“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Kindertagesstätte) sowie von Wohnbauflächen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB).

 


Frau Nagel erläuterte die Planungsvarianten. Im Vorfeld habe man sowohl die Errichtung von Gartenhofhäusern, als auch von Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern geprüft.

Diese Varianten habe man jedoch sämtlich verworfen und sich stattdessen für die Planung einer gemischten Variante entschieden. Diese sehe Baurechte für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und fünf Einfamilienhäusern vor.

Der Aufstellungsbeschluss habe somit die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) und einer Wohnbaufläche zum Inhalt.

Frau Weilert-Penk erinnerte daran, dass man sich zum Ziel gesetzt habe, in Neubaugebieten einen Anteil von 25 % für den sozialen Wohnungsbau vorzusehen.

Herr Fischer antwortete hierauf, dass die Verwaltung anstrebe, diesen Anteil in dem vorgesehenen Mehrfamilienhaus zu erreichen.

Frau Heller regte an, unter dem Aspekt der Verschattung nochmals die Errichtung einer ausschließlichen Mehrfamilienhausbebauung zu prüfen, bevor man die Ausweisung von Einfamilienhäusern vorsehe.

Herr Büttner sprach sich dafür aus, ebenfalls die Variante der Gartenhofhäuser weitergehend zu prüfen und fragte, ob man diesbezüglich die Möglichkeit des Car-Sharing geprüft habe.

Herr Baxmann erwiderte hierauf, dass man für die Planung einer solchen Bebauung einen bereits vorhandenen Investor benötige. Eine solche Planung durchzuführen, um dann auf einen Investor zu warten, könne die Stadt sich finanziell nicht leisten.

Auf die Nachfrage von Herrn Rheinhardt erklärte Frau Nagel, dass der im nördlichen Teil verbliebene „Keil“ entweder der Grünfläche des Regenrückhaltebeckens zugeschlagen oder den in diesem Bereich befindlichen Mehrfamilienhäusern für die Errichtung von Parkplätzen angeboten werde. Für eine Bebauung sei diese Restfläche zu klein.

Herr Nihenhoff regte an, die Möglichkeit der Errichtung von Reihenhäusern zu prüfen, was ebenfalls zu einer höheren Anzahl von Wohnungen führen könne.

Frau Nagel antwortete hierauf, dass die Erschließung von Reihenhäusern grundsätzlich von Norden vorgesehen werde, um die Gartenseite im Süden platzieren zu können. In diesem Fall sei es aufgrund der Lage und des Zuschnitts nicht möglich, dieses Kriterium zu erfüllen.

 

Herr Schrader hegte Bedenken hinsichtlich der Größe der vorgesehenen Kita. Es stelle sich die Frage, ob die Ausweisung der Kita nicht besser in dem derzeit für den Wohnbereich vorgesehenen Bereich erfolgen solle. Dies habe den Vorteil, dass die übriggebliebene Spitze als Spielfläche genutzt werden könne.

Herr Fischer erwiderte darauf, dass die dargestellte Kita nur ein Platzhalter sei und nicht den vorgesehenen Gebäudekörper darstelle. Das vorgesehene Grundstück biete die Möglichkeit über den bereits vorhandenen Bedarf hinaus zu planen. Es besitze einen komfortablen Zuschnitt und sei verkehrlich optimal angebunden. Dem Wunsch der Ausschussmitglieder werde man nachkommen und in der nächsten Sitzung eine eventuelle Planung von Geschossbauten präsentieren.