Beschluss: vertagt

Die Frage, ob der Betrieb des Badesees und des Geländes in öffentlicher Hand liegen und durch die Stadt übernommen werden sollte, wurde ausführlich durch die Ausschussmitglieder diskutiert.

Herr Schrader sah eine Entscheidung in Abhängigkeit von einem eventuellen Konzept des Eigentümers.

Frau Herbst wies darauf hin, dass die Region das Vorhaben als solches begrüße, die Verwaltung der Region sich jedoch von der Übernahme distanziere.

Herr Fleischmann sprach sich ausdrücklich für eine Ausweisung als öffentliche Fläche und die daraus folgende Übernahmen durch die Stadt Burgdorf aus.

Frau Weilert-Penk erklärte, dass sie selbst gegen eine Übernahme durch die Stadt sei. Vor einer abschließenden Entscheidung müsse man sich ohnehin über die sich daraus ergebenden Verpflichtungen informieren und mögliche Probleme klären.

Frau Heller sah die Möglichkeit eine hochwertige Ausgleichsfläche zu schaffen, zumal es keinen anderen zugänglichen See in Burgdorf gebe.

Herr Baxmann befürchtete, dass hier ein neuer Defizitbetrieb geschaffen werde. Sowohl die Herstellung als auch die Kontrolle der Einrichtung erforderten einen enormen Aufwand. Grundsätzlich stelle sich die Frage, ob man diese Verantwortlichkeit nicht auf interessierte Vereine verlagern könne.

Herr Fleischmann sah nicht die Notwendigkeit, einen so erheblichen Aufwand zu betreiben, da das an einer solchen Einrichtung interessierte Publikum eine umfangreiche Infrastruktur nicht verlange und sich lieber „nur“ in der Natur aufhalte.

Herr Zschoch sprach sich ebenfalls dafür aus, zunächst Informationen bei anderen Betreiberkommunen einzuholen, um mögliche Konsequenzen und Risiken besser abschätzen zu können.

Herr Dr. Kaever und Herr Fleischmann verwiesen hier auf den Kirchorster See und den Silbersee als Beispiele.

Herr Rheinhardt führte aus, dass die SPD-Fraktion durchaus die Absicht habe, der Öffentlichkeit den Zugang zum See zu ermöglichen. Dies schließe jedoch eine mögliche Nutzung als Badesee nicht mit ein, da es sich nach wie vor um einen nicht ungefährlichen Kiessee handele. Anreize zum Baden sollten daher nicht geschaffen werden. Vor einer Entscheidung sei es jedoch zwingend erforderlich, die entstehenden Kosten zu ermitteln bzw. schätzen zu können.

Herr Kleinschmidt sah nicht zwingend einen Widerspruch zwischen einer Nutzung als Badeteich und den Forderungen des Naturschutzes.

Herr Baxmann sagte zu, dass die Verwaltung entsprechende Auskünfte bei verschiedenen Betreibern öffentlicher Seen einholen werde. Gleichzeitig werde man überprüfen, inwieweit es möglich sei, eine Verantwortungsübertragung an Private vorzunehmen. Gegebenenfalls sei es möglich, eine geeignete „Lightvariante“ zu entwickeln.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau begrüßten diesen Vorschlag und sprachen sich einstimmig für eine Vertagung der Vorlage auf die nächste Sitzung am 19.02.2018 aus.