Frau Weddige teilte hinsichtlich der Überschwemmungsgebiete des Hechtgrabens und der Seebeeke mit, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) die Überschwemmungsgebiete für den Hechtgraben, die Seebeeke und die Thöse  mit Bekanntmachung vom 15.11.2017 im Ministerialblatt vorläufig gesichert habe. Damit würden bereits jetzt die Schutzbestimmungen des § 78 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts in den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten. Die vorläufig gesicherten Gebiete entsprächen im Wesentlichen den in der Mitteilungsvorlage 2016 1157 dargestellten Bereichen.