Beschluss:
Gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 9 NKomVG wird das
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 in der sich aus der Anlage
G um Originalprotokoll ergebenden Fassung beschlossen.
Mit 21 Jastimmen und 14 Neinstimmen fasste
der Rat folgenden