Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschluss:

 

Gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 9 NKomVG wird das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 in der sich aus der Anlage G um Originalprotokoll ergebenden Fassung beschlossen.

 


Mit 21 Jastimmen und 14 Neinstimmen fasste der Rat folgenden