Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG wird das dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügte Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

 

Der Haushaltssicherungsbericht 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 


Herr Sund stellte heraus, dass der strukturelle Fehlbetrag aus 2016 ausgeglichen werden konnte. Auch für 2018 werde mit einem Fehlbetrag in Höhe von 6,8 Mio. € geplant. Grund dafür sei u.a. der notwendige Ausbau im Bereich der Kinderbetreuung. Auch in der Arbeitsgruppe Haushaltssicherung sei der Stein des Weisen bislang nicht gefunden worden. Er könne sich nicht vorstellen, dass alle freiwilligen Leistungen gestrichen werden und im Gegenzug alle Einnahmequellen voll ausgeschöpft werden. Nach Ansicht von Herrn Sund dürfe in Burgdorf kein Kahlschlag erfolgen, sondern ein maßvolles Vorgehen abgestimmt werden. Problem für alle Kommunen sei schließlich, dass sich Bund und Land aus dem Konnexitätsprinzip schleichen.

 

Herr Fleischmann machte deutlich, dass das Haushaltssicherungskonzept seiner Ansicht nach eine „grauselige Liste“ sei, mit dem in die Tasche der Bürgerinnen und Bürger gegriffen werde. Demgegenüber werde Prestigeobjekten, wie der Umbau der Marktstraße und das Baugebiet Nordwest, Priorität eingeräumt.  

 

Herr Apel war bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

Mit 21 Jastimmen und 13 Neinstimmen fasste der Rat folgenden