Beschluss:
1. Dem Verkehrs- und Verschönerungs-Verein
der Stadt Burgdorf e. V. (VVV) wird ab 2018 (für drei Jahre; ab Einstellung der
Kraft) ein Personalkostenzuschuss in Höhe von max. 50.000 € für die
Beschäftigung einer Vollzeitkraft (im Sinne TVöD VKA – z. Zt. 39 Stunden
wöchentlich) in der Geschäftsführung des Vereins gewährt.
2. Voraussetzung ist, dass der Verein
für die Beschäftigung einer Vollzeitkraft in der Geschäftsführung mindestens
50.000 €/Jahr (Arbeitgeberbrutto) aufwenden muss.
Bei geringeren Aufwendungen für eine Vollzeitkraft in der
Geschäftsführung oder für eine ggf. anfänglich in Teilzeit in der
Geschäftsführung beschäftigte Kraft verringert sich der Zuschuss entsprechend.
3. Die Auszahlung erfolgt
quartalsweise (jeweils 25 %) und zwar zum 15.03. – frühestens jedoch nach
Inkrafttreten der Haushaltssatzung, 15.05., 15.08. und 15.11. (eines jeden
Jahres), sofern jeweils rechtzeitig vor Fälligkeit ein Nachweis (Arbeitsvertrag
bzw. verbindliche Erklärung, dass der zuletzt vorgelegte Arbeitsvertrag unverändert
gilt und nicht gekündigt / aufgelöst wurde sowie die Gehaltsabrechnungen der
letzten beiden Monate) über die Beschäftigung einer Vollzeitkraft in der
Geschäftsführung erbracht wurde.
4. Jeweils bis spätestens zum 15.01.
eines jeden Jahres ist ein Nachweis über das vom Verein im Vorjahr für die
bezuschusste Vollzeitstelle aufgewendete Arbeitgeberbrutto vorzulegen.
5. Für jeden vollen Monat, in denen
die bezuschusste Vollzeitstelle nicht besetzt ist, wird der Zuschuss um 1/12
gekürzt. Die Verringerung nach Nr. 2 S. 2 bleibt unberührt.
Eingetretene Überzahlungen sind vom Verein auszugleichen oder werden bei
fortdauernder Zuschussgewährung mit der/den nächsten Quartalszahlung(en)
verrechnet.
6. Über eine Fortsetzung der
Förderung nach Ablauf der drei Jahre (Nr. 1) muss rechtzeitig (unter
Berücksichtigung der Mittelverfügbarkeit) vom Verwaltungsausschuss neu
entschieden werden.
7. Aus wichtigem Grund, insbesondere
wenn die geforderten Nachweise (Nr. 3) nicht erbracht werden, kann die
Zuschusszusage zurückgenommen und die Zuschussgewährung vorzeitig (vor Ablauf
der drei Jahre) eingestellt werden.
8. Vom VVV wird erwartet, dass er vor
der Stellenbesetzung ein schlüssiges Konzept vorlegt, wie der Übergang der
Geschäftsführung gestaltet werden soll, und für die zu besetzende Stelle ein
klares Aufgaben- und Anforderungsprofil erstellt.
Da Herr Schrader sich im Mitwirkungsverbot befand, zog er sich in den Zuschauerraum zurück.
Herr Fleischmann verdeutlichte, dass der VVV zwar viel mache, dabei jedoch auch Geld einnehme. Das notwendige Personal könne der VVV aus diesen Mitteln dann auch selbst bezahlen.
Herr Nijenhof forderte die Gruppenvorsitzenden auf, zur Sache zu sprechen.
Herr Hinz erklärte, dass der VVV kein Verein wie jeder andere sei. Konzerte und Theateraufführungen würden angeboten und die Kosten dafür mit einem gedeckelten Betrag von der Stadt getragen. Von den Mitgliedern des VVV würden Veranstaltungen für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Burgdorf durchgeführt. Als Beispiele nannte Herr Hinz den Pferdemarkt, den Kunstmarkt und den Oktobermarkt. Gerade hier liege der Unterschied zu anderen Vereinen. Die vorhandenen Strukturen reichten nicht aus, um unter anderem den gestiegenen Anforderungen zur Durchführung großer Veranstaltungen, z.B. die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, gerecht zu werden. Darüber hinaus müsse ein Nachfolger für den in drei Jahren ausscheidenden Geschäftsführer eingearbeitet werden. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge sei aus Sicht von Herrn Hinz ungerechtfertigt, da die Mitglieder durch ihre Mithilfe bereits viel Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger leisten. Außerdem machte er deutlich, dass die Gewährung des Beitrages auf drei Jahre befristet sei.
Herr Zschoch erklärte, dass die Herren Bleich und Schrader ein Glücksfall für die Stadt Burgdorf seien, da sie mit ihrer Arbeit die kulturellen Veranstaltungen für Burgdorf sicherstellen.
Frau Wichmann betonte, dass der VVV aus ihrer Sicht ein guter Verein sei. Sie sei jedoch der Auffassung, dass der Betrag über die Erhöhung von Eintrittsgeldern bzw. die Erhebung von Eintrittsgeldern bei kostenfreien Veranstaltungen vom VVV zu erwirtschaften sei.
Herr Dreeskornfeld wiederholte, dass er bereits im Finanzausschuss und Verwaltungsausschuss seine Bedenken zu dieser Beschlussvorlage geäußert habe. Kein weiterer großer Verein erhalte ähnliche Zuschüsse zu Personalkosten. Aus diesem Grunde werde er den Beschluss ablehnen.
Herr Baxmann erläuterte, dass der VVV kulturelle Aufgaben der Stadt Burgdorf übernehme und sich dadurch der personelle Aufwand für die Stadt im Kulturbereich minimiert habe.
Mit 29 Jastimmen, 3 Neinstimmen und 2
Enthaltungen fasste der Rat folgenden