Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.  Dem Verkehrs- und Verschönerungs-Verein der Stadt Burgdorf e. V. (VVV) wird ab 2018 (für drei Jahre; ab Einstellung der Kraft) ein Personalkostenzuschuss in Höhe von max. 50.000 € für die Beschäftigung einer Vollzeitkraft (im Sinne TVöD VKA – z. Zt. 39 Stunden wöchentlich) in der Geschäftsführung des Vereins gewährt.

2.  Voraussetzung ist, dass der Verein für die Beschäftigung einer Vollzeitkraft in der Geschäftsführung mindestens 50.000 €/Jahr (Arbeitgeberbrutto) aufwenden muss.

Bei geringeren Aufwendungen für eine Vollzeitkraft in der Geschäftsführung oder für eine ggf. anfänglich in Teilzeit in der Geschäftsführung beschäftigte Kraft verringert sich der Zuschuss entsprechend.

3.  Die Auszahlung erfolgt quartalsweise (jeweils 25 %) und zwar zum 15.03. – frühestens jedoch nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung, 15.05., 15.08. und 15.11. (eines jeden Jahres), sofern jeweils rechtzeitig vor Fälligkeit ein Nachweis (Arbeitsvertrag bzw. verbindliche Erklärung, dass der zuletzt vorgelegte Arbeitsvertrag unverändert gilt und nicht gekündigt / aufgelöst wurde sowie die Gehaltsabrechnungen der letzten beiden Monate) über die Beschäftigung einer Vollzeitkraft in der Geschäftsführung erbracht wurde.

4.  Jeweils bis spätestens zum 15.01. eines jeden Jahres ist ein Nachweis über das vom Verein im Vorjahr für die bezuschusste Vollzeitstelle aufgewendete Arbeitgeberbrutto vorzulegen.

5.  Für jeden vollen Monat, in denen die bezuschusste Vollzeitstelle nicht besetzt ist, wird der Zuschuss um 1/12 gekürzt. Die Verringerung nach Nr. 2 S. 2 bleibt unberührt.

Eingetretene Überzahlungen sind vom Verein auszugleichen oder werden bei fortdauernder Zuschussgewährung mit der/den nächsten Quartalszahlung(en) verrechnet.

6.  Über eine Fortsetzung der Förderung nach Ablauf der drei Jahre (Nr. 1) muss rechtzeitig (unter Berücksichtigung der Mittelverfügbarkeit) vom Verwaltungsausschuss neu entschieden werden.

7.  Aus wichtigem Grund, insbesondere wenn die geforderten Nachweise (Nr. 3) nicht erbracht werden, kann die Zuschusszusage zurückgenommen und die Zuschussgewährung vorzeitig (vor Ablauf der drei Jahre) eingestellt werden.

8.  Vom VVV wird erwartet, dass er vor der Stellenbesetzung ein schlüssiges Konzept vorlegt, wie der Übergang der Geschäftsführung gestaltet werden soll, und für die zu besetzende Stelle ein klares Aufgaben- und Anforderungsprofil erstellt.

 


Da Herr Schrader sich im Mitwirkungsverbot befand, zog er sich in den Zuschauerraum zurück.

 

Herr Fleischmann verdeutlichte, dass der VVV zwar viel mache, dabei jedoch auch Geld einnehme. Das notwendige Personal könne der VVV aus diesen Mitteln dann auch selbst bezahlen.

 

Herr Nijenhof forderte die Gruppenvorsitzenden auf, zur Sache zu sprechen.

 

Herr Hinz erklärte, dass der VVV kein Verein wie jeder andere sei. Konzerte und Theateraufführungen würden angeboten und die Kosten dafür mit einem gedeckelten Betrag von der Stadt getragen. Von den Mitgliedern des VVV würden Veranstaltungen für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Burgdorf durchgeführt. Als Beispiele nannte Herr Hinz den Pferdemarkt, den Kunstmarkt und den Oktobermarkt. Gerade hier liege der Unterschied zu anderen Vereinen. Die vorhandenen Strukturen reichten nicht aus, um unter anderem den gestiegenen Anforderungen zur Durchführung großer Veranstaltungen, z.B. die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, gerecht zu werden. Darüber hinaus müsse ein Nachfolger für den in drei Jahren ausscheidenden Geschäftsführer eingearbeitet werden. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge sei aus Sicht von Herrn Hinz ungerechtfertigt, da die Mitglieder durch ihre Mithilfe bereits viel Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger leisten. Außerdem machte er deutlich, dass die Gewährung des Beitrages auf drei Jahre befristet sei. 

 

Herr Zschoch erklärte, dass die Herren Bleich und Schrader ein Glücksfall für die Stadt Burgdorf seien, da sie mit ihrer Arbeit die kulturellen Veranstaltungen für Burgdorf sicherstellen.

 

Frau Wichmann betonte, dass der VVV aus ihrer Sicht ein guter Verein sei. Sie sei jedoch der Auffassung, dass der Betrag über die Erhöhung von Eintrittsgeldern bzw. die Erhebung von Eintrittsgeldern bei kostenfreien Veranstaltungen vom VVV zu erwirtschaften sei.

 

Herr Dreeskornfeld wiederholte, dass er bereits im Finanzausschuss und Verwaltungsausschuss seine Bedenken zu dieser Beschlussvorlage geäußert habe. Kein weiterer großer Verein erhalte ähnliche Zuschüsse zu Personalkosten. Aus diesem Grunde werde er den Beschluss ablehnen.

 

Herr Baxmann erläuterte, dass der VVV kulturelle Aufgaben der Stadt Burgdorf übernehme und sich dadurch der personelle Aufwand für die Stadt im Kulturbereich minimiert habe.

 

Mit 29 Jastimmen, 3 Neinstimmen und 2 Enthaltungen fasste der Rat folgenden