Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2017 0428 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage D beigefügten) Fassung zu erlassen. 

 


Herr Zschoch teilte mit, dass sie CDU-Fraktion gegen die Änderung der Hebesatzung stimmen werde.

 

Herr Hinz führt aus, dass von Zeit zu Zeit die Einnahmen und Ausgaben vor allem im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung überprüft werden müssten. Eine Anhebung der Hebesätze werde niemanden überfordern. Auch die Gewerbetreibenden profitierten indirekt von den Steuererhöhungen, da mit diesen Mitteln unter anderem eine adäquate Kinderbetreuung unter anderem für Berufstätige ermöglicht werde.

 

Herr Fleischmann kritisierte die nunmehr vierte Steuererhöhung in Folge. Diese werde vor allem die Mieter und Eigenheimbesitzer mit kleinen Budgets belasten.

 

Herr Dralle berichtete, dass er eigentlich sogar für eine Anhebung der Hebesätze auf 540 v.H. plädieren wollte, sich jedoch der Argumentation seiner Fraktion angeschlossen habe.

 

Herr Köneke kritisierte die Änderung der Hebesätze, zumal diese deutlich höher ausfalle als die Inflation der vergangenen Jahre.

 

Mit 22 Jastimmen und 13 Neinstimmen fasste der Rat folgenden