Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2017 0418 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage B beigefügten) Fassung zu erlassen.

 

 


Herr Fleischmann führte aus, dass die Verwaltung zwar die richtigen Schlüsse aus dem OVG-Urteil gezogen, diese jedoch falsch interpretiert habe. Daher könne er der Vorlage aufgrund mehrerer Punkte nicht zustimmen. Zum einen müssten die Eigentümer der Hinterliegergrundstücke nunmehr genauso viel zahlen wie die Eigentümer der direkt an die Straße grenzenden Grundstücke, zum anderen habe Herr Baxmann erläutert, dass die Gebühren aufwandsgemäß erhoben werden. Dies könne er nicht nachvollziehen, da im Winterdienst eine Kostensteigerung um 50 % zu verzeichnen sei, obwohl die Winter der letzten Jahre sehr mild gewesen seien.    

 

Mit 34 Jastimmen und 1 Neinstimme fasste der Rat folgenden