Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

 

1.    Ständigen Vertretungen der Leitungen in den Kindertagesstätten werden Leitungsfreistellungszeiten in Höhe von 20 % der nach § 5 Absatz 1 der Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes vorgesehenen Leitungsfreistellung zum 01.04.2018 bzw. darauffolgenden nächstmöglichen Zeitpunkt eingeräumt.

 

2.    Der mit der Leitungsfreistellung verbundene Personalkostenmehraufwand in Höhe von 73.500 € wird in den Haushalt 2018 eingestellt.

 

3.    Die freien Kindertagesstättenträger haben auf Antrag die Möglichkeit, eine gleichlautende Leitungsfreistellung für ihre ständigen Vertretungen in den jeweiligen Kindertagesstätten vorzunehmen.

 

 


Frau Meinig stellte heraus, dass mit der Einräumung von Leitungsfreistellungszeiten für ständige Vertretungen die Leitungsebenen in den Kindertagesstätten gestärkt würden. Diese Freistellungszeiten geben den ständigen Vertretungen Gelegenheit, Leitungsaufgaben auch während der Anwesenheit der Kitaleitungen wahrzunehmen. So könnten zum einen die veränderten und vermehrten administrativen Aufgaben abgedeckt werden, zum anderen sei die Übernahme der Leitungsaufgaben im Fall der Abwesenheitsvertretung einfacher zu leisten.  

 

Einstimmig fasste der Rat folgenden