Beschluss:
1.
Ständigen Vertretungen der Leitungen in
den Kindertagesstätten werden Leitungsfreistellungszeiten in Höhe von 20 % der
nach § 5 Absatz 1 der Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes vorgesehenen
Leitungsfreistellung zum 01.04.2018 bzw. darauffolgenden nächstmöglichen
Zeitpunkt eingeräumt.
2.
Der mit der Leitungsfreistellung
verbundene Personalkostenmehraufwand in Höhe von 73.500 € wird in den Haushalt
2018 eingestellt.
3.
Die freien Kindertagesstättenträger haben
auf Antrag die Möglichkeit, eine gleichlautende Leitungsfreistellung für ihre
ständigen Vertretungen in den jeweiligen Kindertagesstätten vorzunehmen.
Frau Meinig stellte heraus, dass mit
der Einräumung von Leitungsfreistellungszeiten für ständige Vertretungen die
Leitungsebenen in den Kindertagesstätten gestärkt würden. Diese
Freistellungszeiten geben den ständigen Vertretungen Gelegenheit, Leitungsaufgaben
auch während der Anwesenheit der Kitaleitungen wahrzunehmen. So könnten zum
einen die veränderten und vermehrten administrativen Aufgaben abgedeckt werden,
zum anderen sei die Übernahme der Leitungsaufgaben im Fall der
Abwesenheitsvertretung einfacher zu leisten.
Einstimmig fasste der Rat folgenden