Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ (Stand 14.11.2017) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13a Abs.2 Nr.1 und 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13a Abs.2 Nr.1 und 13 Abs. 2 Nr.3 BauGB) durchzuführen.

 


Der Entwurf der Änderung des  Bebauungsplans Nr. 3-01  „Krummacher Feld“ wurde durch das Planungsbüro Lauterbach erläutert.