Herr Kauter erläuterte die Vorlage.

Auf die Frage von Herrn Braun antwortete Herr Baxmann, dass bisher nur auf dem Grundstück des Bauhofs an der Friederikenstraße eine Kontaminierung festgestellt worden sei.

Herr Köneke kritisierte, dass in der Vorlage zu wenige Aussagen über mögliche Synergieeffekte bei der Zusammenlegung der Bauhöfe aufgeführt seien. Die Einsparung nur von nur einer halben Stelle rechtfertige nicht eine solche finanzielle Belastung in Zeiten eines derart angespannten Haushaltes.

 

Angesichts der Annahme von Herrn Köneke, dass die in der Vorlage genannte Summe ausreiche, eine komplette Sanierung des Gärtnerbauhofes durchzuführen, erläuterte Herr Dr. Kaever, dass die genannte Summe nur dazu ausreiche, unabdingbare Maßnahmen durchzuführen.

Frau Weilert-Penk sprach sich vor dem Hintergrund der bekannten Problematik für den Fortgang der Planung aus. Angesichts des schlechten Zustandes des Gärtnerbauhofes habe man die Verpflichtung bessere Verhältnisse für die Mitarbeiter zu schaffen.

Herr Braun schloss sich dieser Aussage an. Zudem sah er in einer Sanierung des Gärtnerbauhofes und einer darauffolgenden Zusammenlegung der Betriebsstätten eine Verschwendung von 1,3 Mio.

 

Herr Herbst erklärte, dass eine Investition von 1,3 Mio in den vorhandenen Gärtnerbauhof nur dann zu rechtfertigen wäre, wenn der Bestand dieser Einrichtung an seinem derzeitigen Zustand gesichert wäre. Dies sei jedoch nicht der Fall, da das erforderliche Planungsrecht an dieser Stelle gar nicht geschaffen werden könne. Um zumindest gesicherte Zahlen und Daten vorweisen zu können, bitte er um die Bereitstellung der Planungskosten.

Herr Rheinhardt schloss sich ebenfalls Frau Weilert-Penk an und sah tendenziell  eine Zusammenlegung der Bauhöfe als beste Lösung.

Herr Baxmann führte aus, dass es nicht Absicht der Verwaltung gewesen sei, die von ihr favorisierte Lösung schön zu rechnen. Mit großer Wahrscheinlichkeit seien bei einer Zusammenlegung größere Synergien möglich, auch wenn sie an dieser Stelle nicht versprochen werden könnten.

Herr Köneke machte deutlich, dass seine Fraktion ein Problem mit der Zustimmung zu den Planungskosten, habe wenn diese bedeute, dass daraus zwingend die Zusammenlegung folge. Werde dies nicht so gesehen, könne man sich darauf einigen dem 1. Schritt zuzustimmen und über den nächsten Schritt neu zu entscheiden.

Herr Dr. Kaever hielt es nicht für sinnvoll nur Geld für die Vorplanung bereit zu stellen, vielmehr müsse auch gleich die Möglichkeit gegeben sein nach entsprechenden Ergebnissen weiter planen zu können. Herr Braun und Frau Weilert-Penk schlossen sich dieser Auffassung an.

Herr Baxmann wies darauf hin, dass für 2019 „nur“ eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt sei, dies bedeute nicht, dass diese Mittel „zwingend“ ausgegeben werden müssen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten mit sechs Ja-Stimmen und drei Enthaltungen den folgenden empfehlenden Beschluss.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf beschließt die Zusammenlegung der beiden städtischen Bauhöfe und empfiehlt dem Rat entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2018 für Voruntersuchungen zur Zusammenlegung der Bauhöfe 80.000 € sowie im Investitionsprogramm für 2019 für die Vorplanung 160.000 € bereitzustellen.

Die weitere Umsetzung des Projektes (mit einem voraussichtlichen Restmittelbedarf von 5.060.000,00 € ist in der mit dem Haushalt 2019 bzw. 2020 zu beschließenden Fortschreibung der Investitionsplanung darzustellen.

Im Zuge der Umsetzungsvorbereitung ist die Beteiligung bzw. Umsetzung durch Dritte ebenfalls zu prüfen.