Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr stimmt einstimmig für folgenden empfehlenden

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf beschließt die Zusammenlegung der beiden städtischen Bauhöfe und empfiehlt dem Rat entsprechende Haushaltsmittel

 

im Haushaltsplan für 2018 für Voruntersuchungen zur Zusammenlegung der Bauhöfe 80.000,00 €

sowie

 

im Investitionsprogramm für 2019 für die Vorplanung 160.000,00 €

 

Die weitere Umsetzung des Projektes (mit einem voraussichtlichen Restmittelbedarf von 5.060.000,00 €) ist in der mit dem Haushalt 2019 bzw. 2020 zu beschließenden Fortschreibung der Investitionsplanung darzustellen.

Im Zuge der Umsetzungsvorbereitung ist die Beteiligung bzw. Umsetzung durch Dritte ebenfalls zu prüfen.

 

Herr Apel war zur Abstimmung des TOPs 4 noch nicht anwesend.

 

 

Da die Vertreter der Region noch nicht anwesend sind, wird die Sitzung um 17:34 Uhr unterbrochen.


Herr Kauter stellt die Vorlage 2017 0373 vor, die die Sachlage der Bauhöfe darstellt. Ausgehend von der jeweiligen Ausgangslage informiert er über die Standortvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen.

 

Herr Dralle teilt mit, dass seine Fraktion die Variante 3 bevorzugt. Es ist nicht sinnvoll, die alten Gebäude zu sanieren. Außerdem hat man mit der Verlegung die Möglichkeit, die Flächen als Bauland zu vermarkten.

 

Herr Dr. Kaever berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau (A-USB). Der Ausschuss hat im Vorfeld beide Bauhöfe besichtigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass etwas passieren muss. Gerade im Hinblick auf die sanitären Anlagen sind die Räumlichkeiten den Mitarbeitern nicht mehr zuzumuten. Weiterhin teilt er mit, dass die WGS ebenfalls die Variante 3 bevorzugt.

 

Herr Baxmann erläutert, dass es zunächst wichtig ist, entsprechende Haushaltsmittel für die Vorplanung sowie eine Verpflichtungsermächtigung (VE) für 2019 einzustellen. Entscheidungsmöglichkeiten während der Vorplanung bestehen dann immer noch.

 

Herr Plaß erkundigt sich nach den Synergieeffekten. Es müssten doch noch mehr sein als die in der Vorlage aufgeführten. Weiterhin interessiert ihn, welche Möglichkeiten es für die Nachnutzung des Bauhofes in der Friederikenstraße gibt. Herr Kauter antwortet, dass es sicherlich noch weitere Synergieeffekte gibt. Allerdings können diese noch nicht in Zahlen beziffert werden. Daher sind sie nicht konkret aufgeführt. Herr Baxmann ergänzt, dass im Rahmen der Vorplanung weitere Synergieeffekte aufgezeigt werden können. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da beide Bauhöfe planungsrechtlich nicht abgesichert sind. Gerade beim Gärtnerbauhof gibt es Beschwerden, die auch in einem Klageverfahren enden könnten. Beim Gärtnerbauhof ist eine Wohnbebauung als Nachnutzung sicherlich am sinnvollsten. Für die Nachnutzung des Bauhofgeländes an der Friederikenstraße gibt es noch keine konkreten Vorschläge. Aber auch hier gibt es schon Überlegungen. Es könnte in Bezug auf die Kontamination des Bauhofgeländes jedoch zu Vermarktungsschwierigkeiten kommen.

 

Herr Morich findet die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter der Bauhöfe sehr schlecht. Langfristig gesehen ist daher die Zusammenlegung beider Bauhöfe die beste Möglichkeit. Seiner Meinung nach eignen sich beide Flächen sehr gut für eine Wohnnutzung. Er bevorzugt die Variante 3.

 

Herr Plaß bevorzugt ebenfalls die Variante 3. Planungskosten müssen eingestellt werden. Für den Grunderwerb sind Mittel für den Erwerb der Gesamtfläche erforderlich. Herr Baxmann erläutert, dass Mittel für den Grunderwerb bereits eingeplant sind. Aber neben den erforderlichen Mitteln für die Vorplanung ist es auch wichtig, eine entsprechende VE einzustellen, damit der Einstieg in die weitere Umsetzung erfolgen kann.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass entsprechende Mittel, wie vorgeschlagen, eingestellt werden sollen. Im Rahmen der Vorplanung sind dann die weiteren Schritte der Politik vorzustellen.