Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2017 0418 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage     beigefügten) Fassung zu erlassen.


Herr Schulz begrüßte es, dass sich die Stadt an der aktuellen Rechtsprechung bezüglich der Veranlagung der Hinterliegergrundstücke anlehne.

Die Ursachen für eine Überdeckung - so Herr Schulz - seien in der Betriebsabrechnung entsprechend dargestellt, trotzdem würden die Gebühren aber erhöht werden.

Herr Hammermeister erläuterte, dass Grundlage für die Gebührenkalkulation 2018 die Betriebsabrechnung 2016 sei. Die in der Vorlage dargestellte Erhöhung der Gebühren für 2018 beziehe sich auf die z.Zt. gültigen Gebühren für 2017. Gegenüber den Gebühren von 2016 tritt hier tatsächlich eine Senkung ein.

Herr Hammermeister wies noch auf die Änderung der bisherigen Regelung zur Veranlagung der Hinterliegergrundstücke in der Satzung hin. Er verdeutlichte anhand einiger Beispiele, wie sich die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr künftig für einzelne Grundstückseigentümer auswirken wird.

Herr Philipps erläuterte, dass sich der Gesamtaufwand künftig somit auf mehr Anlieger verteile, aber trotzdem nicht mehr als eine 100 %-ige Kostendeckung erreicht werden dürfe.

Anschließend fasste der Ausschuss folgenden einstimmigen