Sitzung: 27.11.2017 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017 0409
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 19. Satzung zur Änderung der Entwässerungsabgabensatzung
vom 07.07.1994 in der sich aus der Anlage der Vorlage Nr. 2017 0409 ergebenden
(und der Originalniederschrift als Anlage
beigefügten) Fassung zu erlassen.
Herr Schulz gab die Anregung, bei der kaum spürbaren Gebührensenkung den Gebührensatz 2018 so zu belassen, wie er 2017 bestehe. S.E. sei dadurch erheblicher Aufwand einzusparen.
Herr Hammermeister erklärte, dass der Verbrauch beim Schmutzwasser jährlich variiere und schon aus diesem Grund ein entsprechender Gebührenbescheid erlassen werden müsse. Der Betrag für die Niederschlagswassergebühr werde auf dem Verbundbescheid für die Grundsteuern und Straßenreinigungsgebühren mit aufgeführt, so dass hier kein zusätzlicher Aufwand entstehe.
Herr Könecke erkundigte sich nach dem im Anlagennachweis auf Seite 28 der Betriebsabrechnung aufgeführten Abgang zu den Anschaffungswerten i.H. von rd. 1,88 Mio. €.
Antwort
über Protokoll:
Hier handelt es sich um eine Umbuchung. Der
Betrag wurde im Anlagennachweis 2015 als Zugang zu den Bauten gebucht. Es
handelte sich um die Fertigstellung des Faulturms auf der Kläranlage. Nach
Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter solle der Faulturm aber den
Abwasserreinigungsanlagen (Ziffer 61) zugeordnet werden. Dort ist der Betrag in
2016 auch in den Zugängen wieder zu finden.
Anschließend fasste der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten einstimmig folgenden
