Herr Fischer berichtete, dass die Region Hannover die Stadt Burgdorf darüber informiert habe, dass sich im Rahmen der Bauausführung zur Sanierung der Bohrschlammkippe Dachtmissen herausgestellt habe, dass sich die Geometrie des Schlammgrubenkörpers anders darstelle, als in den bisherigen Planungsunterlagen konzipiert. Es handele sich um zwei Kammern statt einer. Ebenfalls sei nördlich des Hauptbaugrubenkörpers ein zusätzlicher Bereich mit Bohrschlamm angetroffen worden. Bezugnehmend darauf seien höhere Mengen an Inputmaterial zu entsorgen, woraus eine längere Sanierungszeit resultiere. Die Exxon Mobil Production Deutschland GmbH habe deshalb eine Verlängerung der Maßnahme bei der Region Hannover beantragt. Eine Anpassung der genehmigten Grundwasserfördermenge sei nicht erforderlich, da sich die Bedingungen der Grundwasserhaltung nicht veränderten.

 

Weiterhin erläuterte Herr Fischer, dass der Altlastenverdacht für die Bohrschlammgrube Heeßel durch die im März von der Region Hannover in Auftrag gegebene orientierende Untersuchung bestätigt worden sei.

Die Bohrschlammanalysen wiesen mäßig erhöhte Kohlenwasserstoff und geringfügig erhöhte PAK-Gehalte auf. Eine Gefährdung durch die Ablagerung könne für sämtliche relevanten Wirkungspfade (Boden-Nutzpflanzen, Boden-Grundwasser) ausgeschlossen werden. Der Wirkungspfad Boden-Mensch sei nicht betrachtet worden, da keine diesbezügliche Nutzung im Sinne der Bundesbodenschutzverordnung vorliege. Weitere Untersuchungen seien nicht für notwendig gehalten worden.

Herr Fleischmann bat darum die Werte der durchgeführten Analysen dem Protokoll in der Anlage beizufügen (siehe Anlage 1).