Herr Meyer fragte nach, ob eine Möglichkeit bestehe, die 50er Zone im Weferlingser Weg in eine 30er Zone umzuwandeln.

 

Antwort der Straßenverkehrsabteilung:

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Durch die Rechts vor Links-Regelung im „Weferlingser Weg“ allein ist von einer Gefährdungslage nicht auszugehen.

Im Jahr 2015 gab es kein Unfallgeschehen im „Weferlingser Weg“. In 2016 kam es zu einem Unfall während des Schützenumzuges mit einem Radfahrer und in 2017 zu einem Auffahr-unfall im Zusammenhang mit einem abgestellten Fahrzeug. Daher ist die Strecke von der Unfallstatistik her als nicht problematisch einzustufen.

Die Installierung des Verkehrszeichens 274.1-50 (Zone 30) ist aus Sicht der Straßenver-kehrsbehörde abzulehnen.

 

Frau Degener bat in diesem Zusammenhang um Wiederholung der Geschwindigkeitsmessung (Richtung Ortsausgang). Es habe bereits Geschwindigkeitsmessungen gegeben (Ende 2012).

 

Antwort der Straßenverkehrsabteilung:

Für den „Weferlingser Weg“ existiert keine Messstelle für den „scharfen Messbetrieb“. In 2012 wurde die Messtafel aufgestellt. Erneute Messungen können nur mit der Messtafel oder dem Seitenradar erfolgen.