Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Träger bat zu beachten, dass die Abstände auch zur zukünftigen Bebauung eingehalten werden. Basis hierfür sei das RROP, in welchem für Otze Flächen für eine zukünftige Bebauung vorgesehen sind (ein Flächennutzungsplan ist für diese Flächen aufgestellt). Es dürfe nicht sein, dass diese Flächen zukünftig von einer Bebauung ausgeschlossen werden, weil ggf. die Abstände nicht ausreichen bzw. eingehalten werden. Herr Baxmann antwortete, dass die Abstände eingehalten werden müssen und alles, was geplant sei, berücksichtigt werde.