Frau Debes teilte mit, dass das Außenspielgelände der Kindertagesstätte (Kita) Otze derzeit noch als öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesen sei. Die gemeinsame Nutzung eines Spielplatzes als öffentlicher Spielplatz und als Außenspielgelände einer Kita sei rechtlich nicht möglich. Der ungehinderte Zugang durch Dritte in den Schutzbereich einer Kindertagesstätte (Gebäude und Außenspielbereich) ist nach dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz auszuschließen. Es sei beabsichtigt, das Schild durch ein Schild mit einem Hinweis auf die Nutzungseinschränkung durch Kita-Kinder in Kürze zu ersetzen.

 

Herr Baxmann teilte mit, dass am 07.11.2017 um 12.00 Uhr anlässlich eines Ortstermins mit Vertretern des Ortsrates, der Verwaltung und der Polizei der Bereich vor der Schule begutachtet wurde. Hier wurde insbesondere die Querung der Grundschüler zum Schützenheim beobachtet. Es wurde ein geordnetes Queren festgestellt.

Der Bereich der Schule sei mit einem Streckenlimit von 30 km/h begrenzt. Hierbei sei festgestellt worden, dass der bisherige Streckenverlauf der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht den gültigen Vorschriften entspreche. Der Streckenverlauf sei viel zu lang (max. 300 m). Seitens der Polizei wurde der Vorschlag gemacht, die Geschwindigkeitsbegrenzungsstrecke zu verkürzen und die neue Beschilderung für einen Schulbereich mit Zeitlimit zu versehen.