Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, den Teilhaushalt „Brandschutz“ mit folgender Ergänzung

 

1.  Erhöhung des Etats um 12.000,-- € für die Beschaffung von PA-Bekleidung sowie

2.  Erhöhung des Etats um 3.000,-- € für die Führerscheinausbildung der Klasse C

 

zu beschließen.


Herr Philipps erläuterte die Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt.

 

Auf folgende Positionen des Haushaltes ging er besonders ein:

 

12600.422100 - Unterhaltung des beweglichen Vermögens;  + 5.300,-- €

Die zusätzlichen Aufwendungen seien für die Überprüfung ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel, die Wartung des  Notstromaggregats im Gerätehaus Burgdorf sowie die  Überprüfung von rd. 40 Atemluftflaschen vorgesehen.

 

12600.422200 - Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände; + 12.600,-- €

Aufgrund einer Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung seien künftig Vermögensgegenstände bis zu einem Nettowert von 1.000 € direkt als Aufwand im Ergebnishaushalt (Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände) zu buchen.

 

12600.425100 - Haltung von Fahrzeugen; + 6.200,-- €

Die zusätzlichen Aufwendungen seien auf den steigenden Erhaltungs- und Wartungsaufwand sowie auf zusätzliche TÜV-Gebühren (10 Fahrzeuge/ 15 Anhänger) zurückzuführen.

 

12600.426100 - Besondere Aufwendungen für Beschäftigte; +14.000,-- €

Die zusätzlichen Aufwendungen seien für die Finanzierung zweier zusätzlicher Führerscheine (3.000,-- €), für ein Fahrsicherheitstraining der Maschinisten (3.000,-- €) sowie für die Heißausbildung der PA-Träger (8.000,-- €) vorgesehen.

 

Etwaige Spenden an die Feuerwehren der Stadt Burgdorf würden an die Feuerwehren durchgereicht werden; eine Vereinnahmung für die Finanzierung des Feuerwehrwesens erfolge verwaltungsseits nicht.

 

Herr Nijenhof bedankte sich für die Ausführungen und brachte folgende Erhöhungsanträge ein:

 

·    Mittel für neue Überbekleidung; Der Rahmenvertrag sei noch nicht abschließend abgerufen worden. Damit der Abruf nicht zusätzlich das (Feuerwehr-)Budget belasten würde, wünsche er sich zusätzliche Mittel für 30-35 Garnituren, a. 1.050,-- €.

·     Mittel für sechs zusätzliche Führerscheine der Klasse C, 

·     Mittel für die Notöffnung von Türen, z.B. das Zieh-Fix-System sowie

·     Mittel für ein zusätzliches Tauchgerät für die Tauchergruppe Burgdorf.

 

Herr Philipps führte aus, dass die Bedarfsermittlung durch die Feuerwehren erfolge. Daraufhin werde der Teilhaushalt unter Beteiligung des Stadtbrandmeisters aufgestellt. Somit könne rechtzeitig in das Beschaffungswesen eingegriffen werden. Durch den stadtintern angebotenen Feuerwehrführerschein könnten (Bedarfs-)Spitzen abgefangen werden.

 

Herr Bürgermeister Baxmann ergänzte, dass der Haushalt nicht unnötig aufgebläht werden dürfe. Sollte zum Jahresende ein Engpass auftreten, finde sich stets ein Weg der Finanzierung.

 

Herr Stadtbrandmeister Heuer führte aus, dass zwischen dem Führerschein der Klasse C und dem sogenannten „Feuerwehrführerschein“ unterschieden werden müsse. Der Feuerwehrführerschein sei ein Ausbildungsangebot der Feuerwehren. Hier könne ein Fahrzeug mit bis zu 7,49 Tonnen Gesamtgewicht geführt werden. Der Bedarf sei jedoch an Führerscheinen der Klasse C gegeben, da die Fahrzeuge schwerer würden. Als Beispiel sei die Ortsfeuerwehr Otze zu benennen. Mit Auslieferung des neuen Tanklöschfahrzeuges sei kein einsatztaktisches Fahrzeug unter diesem Schwellenwert vorhanden. In der Ortsfeuerwehr Ramlingen-Ehlershausen seien ähnliche Verhältnisse gegeben.

 

Herr Enderle gab zu bedenken, dass sich aktuell vier Kameraden in der Führerscheinausbildung der Klasse C befänden. Die Zuwendungszusagen seien teilweise noch aus den Vorjahren und würden über die Jahre fortgeschrieben. Zukünftig seien die Zusagen an Fortschrittsnachweise gebunden. Bei einer Zuwendung in Höhe von 1.500,-- € könne verlangt werden, dass die Ausbildung innerhalb von 12-15 Monaten abgeschlossen werde.

 

Herr Philipps ergänzte, dass durch die Ortsbrandmeister eine Vorauswahl anhand des akuten bzw. sich abzeichnenden Bedarfs, des Interesses und der Motivation erfolgen müsse. Die Zuwendung werde aus dem laufenden (Feuerwehr-)Budget geleistet. Dementsprechend seien Haushaltsreste für die Folgejahre zu bilden.

 

Herr Sund vertrat die Ansicht, dass es sich um den „Fluch der guten Tat“ handele. Mit der Abschaffung der Wehrpflicht sei der damalig – zwangsläufige - Zulauf von Führerscheinen der Klasse C unterbrochen worden. Die Politik könne erwarten, dass der Führerscheinausbildung ohne schuldhaftes Zögern nachgegangen werde. Demgemäß spreche er sich für die Einführung einer Produktkennzahl „Führerscheine“ aus. In dieser solle der aktuelle Stand bzw. die Entwicklung der letzten Jahre transparent dargelegt werden.

 

Herr Braun stimmte den Ausführungen zu und fragte, ob sich die Ausbildung - aufgrund der notwendigen Vorleistungen – verzögern würde.

 

Herr Stadtbrandmeister Heuer antwortete, dass diesbezüglich eine Vielschichtigkeit vorliege. Zum einen würden die Kameraden etwaige Vorleistungen anderweitig aufbringen müssen, zum anderen würden geänderte Lebensumstände, z.B. im beruflichen Umfeld, zu diesem Umstand führen.

 

Herr Bürgermeister Baxmann ergänzte, dass etwaige Abschlagszahlungen an die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden selbstverständlich möglich seien.

 

Herr Nijenhof fragte, wie sich die Altersstruktur der vorgesehenen Kameradinnen und Kameraden darstelle.     

 

Herr Stadtbrandmeister Heuer antwortete, dass einige Kameradinnen und Kameraden für die Führerscheinausbildung zu jung seien. Diese stünden auf der Warteliste. Mit insgesamt sechs Führerscheinen würde zunächst Abhilfe geschaffen werden.

 

Herr Philipps ergänzte, dass die Steuerung der Zuwendungen über den Stadtbrandmeister erfolge. In Anbetracht der (gewünschten) zusätzlichen zwei Führerscheine wären nochmals 3.000,-- € zu veranschlagen. Unter Umständen käme eine Unterstützung durch die Fördervereine der Ortswehren in Betracht. Hier sei insbesondere erfreulich, dass bereits eine Vielzahl von Fördervereinen geschaffen worden sei. Diese würden eine Nischenstellung einnehmen und zusätzliche Segmente abdecken.

 

Herr Stadtbrandmeister Heuer erläuterte weiter, dass von der Überbekleidung bereits 32 von 50 Stück abgerufen worden seien. In diesem Zusammenhang sei auf die Budgetregeln zurückgegriffen und aus anderen Töpfen Finanzmittel entnommen worden. Folgerichtig wäre eine Mehrung der Mittel erfreulich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pollehn antworte Herr Stadtbrandmeister Heuer, dass noch 18 Garnituren abgerufen werden könnten. Damit entstünden Aufwendungen in Höhe von rd. 18.000,-- €.

 

Herr Sund erkundigte sich, in welchen weiteren Bereichen Handlungsbedarf bestehe.

 

Herr Stadtbrandmeister Heuer antwortete, dass noch weitere Totmannwarner und Konturmarkierungen für die Einsatzfahrzeuge beschafft werden müssten. Diese Aufwendungen würden sich auf rd. 5.600,-- € belaufen.

 

Herr Bürgermeister Baxmann bat um Verständnis, dass nicht allen Wünschen entsprochen werden könne. Das Stadtkommando solle notwendige Beschaffungen priorisieren.

 

Herr Nijenhof gab zu bedenken, dass diese Maxime bei der Beschaffung von persönlichen Schutzausrüstungsgegenständen nicht gelten dürfe. Schutzvorschriften seien zu beachten und umzusetzen. Aufgrund der Debatte reduziere er seinen Antrag auf die Beschaffung von 18 Garnituren.

 

Herr Bürgermeister Baxmann schlug vor, zusätzlich 9.000,-- € in den Haushalt einzustellen. Weitere 9.000,-- € seien aus dem laufenden Feuerwehrbudget zu leisten.

 

Herr Enderle erläuterte, dass die Überbekleidung für PA-Träger stets aus dem laufenden Budget getragen werde.

 

Herr Bürgermeister Baxmann ergänzte, dass in diesem Zusammenhang weitere 3.000,-- € für die Führerscheinausbildung der Klasse C eingestellt werden. Somit stünden den Feuerwehren zusätzliche 12.000,-- € zur Verfügung. Der veranschlagte Betrag müsse jedoch in der kommenden Haushaltsplanung wieder reduziert werden.

 

Herr Philipps führte weiter aus, dass mit dem Budget verantwortungsvoll umgegangen werden müsse. Im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit würden Mehreinnahmen (z.B. durch Abrechnung von Feuerwehreinsätzen) zu Mehrausgaben berechtigen. Auf unvorhersehbare Reparaturen oder Beschaffungen sei reagiert worden, indem entsprechende (Finanz-)Mittel über die Regelungen der überplanmäßigen Aufwendungen bereitgestellt worden seien.

 

Herr Braun wies darauf hin, dass er sich grundsätzlich für das Sparen einsetze. Absolute Priorität müsse jedoch auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gesetzt werden. Folgerichtig werde er der Budgeterhöhung zustimmen.         

 

Herr Stadtbrandmeister Heuer führte abschließend aus, dass zusätzliche (Finanz-)Mittel für die Beschaffung der Schutzkleidung und für die Führerscheinausbildung wünschenswert wären. Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass neue PA-Träger in die Ausbildung treten würden. Diese seien fortwährend mit Mitteln aus dem laufenden Budget ausgestattet worden. Dies werde auch weiterhin der Fall sein.