Herr Enderle teilte mit, dass der Auftrag für das Tanklöschfahrzeug 4000 auf Unimog-Fahrgestell am 21.11.2017 an Fa. Ziegler vergeben worden sei. Die Auftragssumme belaufe sich auf rd. 362.000,-- €.

 

Herr Enderle berichtete, dass das Ausschreibungsverfahren für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans abgeschlossen und insgesamt zwei Angebote eingegangen seien. Der Zuschlag sei am 04.10.2017 an die Fa. Forplan Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz erteilt worden. Die Auftragssumme belaufe sich auf rd. 14.700,-- €. Die Verwaltung müsse in den kommenden Monaten notwendige Datenerhebungen durchführen. Die Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans sei für die Ausschusssitzung im November 2018 vorgesehen. Auf Nachfrage von Herrn Pollehn antwortete Herr Enderle, dass eine kontinuierliche Beteiligung des Stadtbrandmeisters vorgesehen sei. 

 

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Schillerslage sei ein erstes Raumprogramm erarbeitet worden. Dieses werde am 08.12.2017 der Ortsfeuerwehr vorgestellt und entsprechend abgestimmt.

 

Die Verwaltung habe im September 2017 ein unverbindliches Gespräch mit einem Landwirt aus Hülptingsen geführt. Dabei seien gegenseitige Interessen bezüglich einer potentiellen (Grundstücks-)Fläche ausgetauscht worden. Zunächst seien jedoch Standortfragen und Umsetzungsprioritäten zu klären.

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt solle für die Feuerwehren der Stadt Burgdorf eine zentrale Kleiderkammer eingerichtet werden. Diese werde vorübergehend in den ehemaligen Räumlichkeiten der Martin-Luther-Kirchengemeinde Ehlershausen/Otze/Ramlingen (Kapellenweg 17) untergebracht. Mittelfristig werde das derzeitige Feuerwehrgerätehaus Schillerslage als Kleiderkammer genutzt werden.

Auf Nachfrage von Herrn Sund antwortete Herr Philipps, dass mit der Einrichtung einer zentralen Kleiderkammer kein zusätzlicher Personalbedarf generiert werde. Der Betrieb werde mit vorhandenem Personal abgedeckt. Herr Enderle ergänzte, dass zusätzlich ein ehrenamtlicher Stadtkleiderwart gewählt werden könne. Dementsprechend wäre die Satzung über die Entschädigung für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr zu ergänzen bzw. anzupassen.