1.      Teppichboden Waldschule

 

          Frau Heyna fragte, wann in der Waldschule in die Räume der 2. Klasse ein neuer Teppich verlegt werde. Dieses habe schon im letzten Schuljahr erfolgen sollen.

 

        Antwort der Abteilung für Schulen, Kultur und Sport:

        In der Waldschule sollen mit dem Klassenraum der 2. Klasse insgesamt 5 Räume einen neuen Teppichboden erhalten, der Auftrag dafür wird noch in diesem Jahr erteilt.

 

 

2.      Versickerungsschächte

 

          Herr Meller beklagte erneut die mangelnde Funktionsfähigkeit  der Versickerungsschächte. Er würde sich gern vor Ort mit dem zuständigen Sachbearbeiter treffen und bat um Rückmeldung zwecks Terminvereinbarung.

 

        Antwort der Tiefbauabteilung:

        Mit Herrn Meller wurde ein Ortstermin bezüglich der Sickereinrichtungen in der Ahornallee für die 46. KW vereinbart.

 

 

3.      Sturmschäden

 

          Herr Meller fragte, ob die Stadtverwaltung die Schäden der beiden zurückliegenden Stürme erfasst habe und ob geplant sei, bei dem Unwetter zerstörte Bäume zu erneuern.

 

        Antwort der Tiefbauabteilung: Die Stadt ist dabei, über das Baumkataster und Aufnahmen der Kollegen des Gärtnerbauhofs vor Ort die Schäden durch den Sturm zusammenzustellen. Soweit Bäume im Stadtgebiet betroffen sind, wird einzelfallbezogen geprüft, ob eine Nachpflanzung möglich ist (z. B. Prüfung Leitungsverläufe und Standortsituation). Im Zuge der Wirtschaftswege sind keine Nachpflanzungen geplant. Hier wird davon ausgegangen, dass der Bestand durch Naturverjüngung innerhalb der bestehenden Gehölzstreifen wieder ergänzt wird.

 

 

4.      Eiche alter Friedhof

 

          Herr Meller fragte, ob für die auf dem alten Friedhof in Ramlingen gefällte Eiche eine Ersatzpflanzung vorgesehen sei.

 

        Antwort der Tiefbauabteilung: Hier handelt es sich um einen Straßenbaum an der Straße „Zwischen den Alleen“ auf Höhe des alten Friedhofs. Hier wird zunächst der Stubben ausgefräst und dann anhand von Leitungsplänen geprüft, ob eine Neupflanzung möglich ist.

 

 

5.      Hinweisschild Schützenverein

 

          Frau Meinig beklagte, dass das Hinweisschild auf den Schützenverein an der alten Bundesstraße gegenüber dem neuen Penny-Standort schlecht einsehbar sei und bat darum, dieses zu versetzen.

 

        Antwort der Straßenverkehrsbehörde:

        Eine Versetzung des Hinweisschildes ist aus räumlichen und verkehrlichen Gesichtspunkten nicht möglich.