Herr Meller kritisierte die Größe der vorgelegten Zeichnung. Er bat zu prüfen, ob die Fahrbahnbreite für landwirtschaftlichen Verkehr geeignet sei.

 

Herr Paul befürchtete Verkehrsprobleme bei geschlossener Schranke im Bereich zwischen Ampel und Schranke und fragte, ob eine Koppelung zwischen Schranke und Ampel geplant sei. Er bat, diesen Bereich aus verkehrsplanerischer Sicht noch einmal kritisch zu beleuchten.

 

Frau Meinig fragte, ob bei Durchführung der erforderlichen Straßenbauarbeiten eine Vollsperrung zwischen Bundesstraße 3 und der Ortschaft erforderlich sei.

 

 

Antwort der Tiefbauabteilung/Straßenverkehrsbehörde: Die Pläne sind im Bürgerinformationsportal im Internet www.burgdorf.de als pdf-Datei hinterlegt (Vorlage 2017 0379). Die Fahrbahnbreiten von 3,75 m bzw. 3,73 m sind für die Landwirtschaft ausreichend. Durch die Linksabbiegehilfe soll der Verkehr weitgehend ungestört aus Richtung B3 auf den neuen Parkplatz abfließen. Die Erfahrungen, z. B. im Bereich des Netto-Marktes an der B 443, haben gezeigt, dass dies unproblematisch möglich ist. Insofern ist davon auszugehen, dass nach dem Bau der Linksabbiegehilfe keine zusätzlichen Staus entstehen. Eine Vollsperrung wird im Zuge der Bauarbeiten erforderlich sein. Die Sperrung soll rechtzeitig im Vorfeld bekannt gemacht werden (Presseinformation).

 

Der Ortsrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.