Beschluss:
A) Die Ergebnisse der folgenden
Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 16
wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
- der in der Zeit
vom 14.11.2016 bis 28.11.2016 durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB,
- der mit Schreiben vom 02.11.2016
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit
vom 27.03.2017 bis 27.04.2017 durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
- der mit Schreiben
vom 22.03.2017 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge
werden beschlossen.
B) Feststellungsbeschluss:
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung wird die 59.
Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 07.09.2017 beschlossen.
Der
Flächennutzungsplanänderung werden beigefügt
- die Begründung gemäß
§ 5 Abs. 5 BauGB in der Fassung vom 07.09.2017
sowie
- die zusammenfassende
Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, die in Kapitel 18 der Begründung
wiedergegeben ist.
Einstimmig fasste der Rat folgenden