Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

A)   Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 16 wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

-       der in der Zeit vom 14.11.2016 bis 28.11.2016 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 02.11.2016 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-       der in der Zeit vom 27.03.2017 bis 27.04.2017 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

-       der mit Schreiben vom 22.03.2017 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

B)   Feststellungsbeschluss:

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung wird die 59. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 07.09.2017 beschlossen.

Der Flächennutzungsplanänderung werden beigefügt

-       die Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB in der Fassung vom 07.09.2017
sowie

-       die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, die in Kapitel 18 der Begründung wiedergegeben ist.

 

 


Einstimmig fasste der Rat folgenden