Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage A beigefügte Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG) wird beschlossen.

 


Einstimmig fasste der Rat folgenden