Beschluss:
Die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage A beigefügte
Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3
Niedersächsisches Justizgesetz (NJG) wird beschlossen.
Einstimmig fasste der Rat folgenden